Mit abgebrochener Türklinke erschlagen Lebenslange Haft für Mord an obdachloser Frau in Frankfurt

Wegen des Mordes an einer 40 Jahre alten Obdachlosen in einem Wohnwagen in Frankfurt ist ein Mann zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Ermittler waren über Gen-Spuren an der Leiche auf ihn gekommen.

Das Land- und Amtsgericht Frankfurt von der Straße aus fotografiert. Davor ist ein Mensch zu sehen, wie er vorbeiläuft. Die Tür zum Gebäude steht offen.
Landgericht Frankfurt. (Archivfoto) Bild © Imago Images
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Das Frankfurter Landgericht ging am Montag vom Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebes aus und entsprach dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

Der Mann hatte die 40 Jahre alte Frau im Dezember 2021 laut Urteil in dem Wohnwagen im Frankfurter Ostend mit einer abgebrochenen Türklinke erschlagen. Nach ihrem Tod kam es noch zu sexuellen Handlungen an der Leiche.

Festnahme einen Monat nach Leichenfund

Die Frau wurde erst am am 22. Januar 2022 von einem Passanten gefunden. Die Obduktion der Leiche hatte ergeben, dass sie an einem offenen Schädelhirntrauma gestorben war. Die 40-Jährige war nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft unverschuldet obdachlos geworden und hatte den leerstehenden Wohnwagen als Schlafplatz genutzt. 

Die Polizei kam über gentechnische Spuren an der Leiche auf den in einer Unterkunft in der Nähe wohnenden Mann und nahm ihn einen Monat nach dem Leichenfund fest. Die Ende Januar dieses Jahres erhobene Anklage gegen ihn ging von 27 heftigen Schlägen mit einem stumpfen Gegenstand aus.

Keine besondere Schwere der Schuld

In dem seit Ende März laufenden Verfahren hatte der Angeklagte den Vorwurf zu relativieren versucht. Die Schwurgerichtskammer glaubte ihm jedoch nicht und ging auch von seiner vollen Schuld- und Steuerungsfähigkeit aus. Es liege keine krankhafte Alkoholabhängigkeit vor.

Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht am Montag nicht fest. Damit könnte der Verurteilte nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß kommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe