Attacke am Mainufer in Frankfurt Mann muss nach Messerangriff auf Frau dauerhaft in Psychiatrie
Nach einem Messerangriff auf eine Frau am Frankfurter Mainufer wird der 20 Jahre alte Angreifer dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen. Er war nach Angaben des Gerichts bei der Tat "nicht Herr seiner Sinne".
Zum Zeitpunkt der Attacke am Nachmittag des 10. Juni vergangenen Jahres war der 20 Jahre alte Angreifer nach Auffassung des Gerichts wegen einer Psychose schuldunfähig. Er litt an Schizophrenie. Der Mann wird nun dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, wie das Frankfurter Landgericht am Freitag in einem sogenannten Sicherungsverfahren entschied.
Frau lebensbedrohlich verletzt
Er sei psychisch schwer krank und war nach Angaben der Richter bei der Tat "nicht Herr seiner Sinne". Der Mann sei aber gefährlich und die Allgemeinheit solle vor ihm geschützt werden, hieß es zur Begründung der Unterbringung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die damals 41 Jahre alte Frau am Mainufer in Frankfurt aus dem Nichts heraus attackiert und ihr mit einem Teppichmesser schwere, teils lebensbedrohliche Wunden zugefügt hatte. Die Frau, die auf einer Bank saß, hatte unter anderem Schnittverletzungen an Kopf und Hals davongetragen.
Versuchter Mord
Erst durch Eingreifen von Zeugen konnte der damals 19-Jährige in die Flucht geschlagen werden. Später wurde er von der Polizei unweit des Tatorts in einem Versteck entdeckt und festgenommen. Das Opfer und der Täter kannten sich nicht. Die Frau konnte vor Gericht nicht aussagen, ihre Aussage wurde verlesen.
Die Richter führten zu ihrer Entscheidung aus, dass es sich rechtlich gesehen um versuchten Mord handelt. Die Frau sei arg- und wehrlos gewesen, als er sie von hinten angriff. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei somit gegeben.
Gericht: Mann konnte Impulse nicht mehr steuern
Der Mann habe einen tödlichen Ausgang zumindest in Kauf genommen. Er habe die Umstände wahrgenommen. Aber seine Steuerungsfähigkeit sei komplett aufgehoben gewesen, so dass er Impulse und Verhaltensweise nicht habe steuern können, führte das Gericht aus.
Der 20-Jährige hat den Ausführungen zum Urteil nach früh begonnen, Cannabis zu konsumieren. Er habe eine traumatische Flucht sowie den Tod des ältesten Bruders erlebt.
Drogenkonsum und psychische Ausnahmezustände
Zu Beginn des Verfahrens hatte der 20-Jährige die Tat eingeräumt. In einer von seinem Rechtsanwalt verlesenen Erklärung gab er an, sich nur fragmentarisch erinnern zu können. Einen Monat vor der Attacke habe er die Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Landsberg, in der er bis dahin untergebracht gewesen sei, verlassen und sei nach Frankfurt gekommen.
Hier habe er auf der Straße gelebt und unter anderem Haschisch und Ecstasy konsumiert. Bereits vor der Tat habe er psychische Ausnahmezustände erlebt, die durch den Drogenkonsum noch verstärkt worden seien, hieß es in der Erklärung weiter. An einen konkreten Auslöser für den Angriff könne er sich nicht erinnern. Ebensowenig wie an Einzelheiten der Tat oder das Opfer.
Der Mann war bereits nach der Tat in eine psychiatrische Klinik gebracht worden. Dort werde er mit Medikamenten versorgt, was zu einer Besserung seines Zustands beigetragen habe, erklärte er vor Gericht.
Richter: Justiz muss ohne politische Meinung urteilen
Der Rechtsanwalt der angegriffenen Frau sagte in seinem Plädoyer am Freitag, auf der Anklagebank müssten auch die Vorsitzenden der Regierungsparteien im Bund sitzen, weil es sich bei dem Täter um einen Geflüchteten handelt.
Der Vorsitzende Richter reagierte im Urteil darauf. Er sagte, die Justiz müsse sachlich, neutral und ohne politische Meinung urteilen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.