Frau in Frankfurt schwer verletzt Messer-Attacke am Mainufer: Innenminister spricht von "Einzelfall"
Am Frankfurter Mainufer hat ein Mann eine Frau mit einem Cuttermesser angegriffen und schwer verletzt. Ein 19-jähriger Verdächtiger sitzt wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft. Hessens Innenminister Poseck spricht von einem "Einzelfall".
Ein 19-Jähriger soll in Frankfurt eine Frau mit einem Cuttermesser attackiert und verletzt haben. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilten, wurde Haftbefehl gegen den Afghanen beantragt. Er sitzt in U-Haft.
Die 41 Jahre alte Frau hatte am Montagnachmittag auf einer Parkbank am Mainufer nahe dem Hafenpark gesessen, als sie von hinten attackiert wurde, wie die Polizei berichtete. Das aus der Ukraine stammende Opfer und der mutmaßliche Täter kannten sich demnach nicht.
Auf Kopf und Hals eingestochen
"Es handelt sich um ein sogenanntes Zufallsopfer", sagte Staatsanwaltschafts-Sprecher Dominik Mies im Gespräch mit dem hr. Das Motiv sei aktuell noch völlig unklar und Gegenstand der Ermittlungen. Es gebe bislang keinen Hinweis auf ein politisches Motiv, betonte Mies.
Ebenso wenig weise zum jetzigen Ermittlungsstand darauf hin, dass es sich um eine mögliche Nachahmer-Tat handeln könnte, sagte Mies mit Blick auf die Messerattacke in Mannheim eineinhalb Wochen vor der Tat in Frankfurt. Dort wurde ein Polizist getötet, ein bekannter Islam-Kritiker verletzt. Man ermittle wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
"Es ist ein Einzelfall", sagte auch Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) am Mittwochabend in der hessenschau. "Wir haben nicht regelhaft Messerangriffe."
Mehrfach soll der Angreifer nach Polizeiangaben auf Kopf und Hals seines Opfers eingestochen haben. Zunächst konnte die Frau sich noch aus dem Griff des Mannes befreien und flüchten.
Ob und zu welchem Zeitpunkt wir die Nationalität eines Tatverdächtigen nennen, ist allgemein wie im einzelnen Fall eine Abwägungsentscheidung, die auch in unserer medienübergreifenden Redaktion regelmäßig diskutiert wird. Wir folgen dabei der Grundregel: "Wir nennen die Nationalität eines/einer Tatverdächtigen, wenn es einen erklärenden Bezug zum Tatvorwurf gibt oder wenn die Person und die Lebensumstände des/der Verdächtigen insgesamt zum Gegenstand der Berichterstattung werden."
Letzteres ist meist der Fall, wenn die Umstände der Tat oder mögliche Konsequenzen und Debatten aus ihr außergewöhnlich sind. Der Pressekodex, der formal für Zeitungen und Zeitschriften, nicht aber für den Rundfunk gilt, an dem sich aber der deutsche Journalismus weitgehend orientiert, nennt hier unter anderem: "Gründe für die Nennung: Es liegt eine besonders schwere oder in ihrer Art oder Dimension außergewöhnliche Straftat vor."
Bei der Frankfurter Messer-Attacke handelt sich um einen brutalen Mordversuch unter dramatischen Umständen an einem öffentlichen Platz. Einen Fall, bei dem ein erklärender Bezug zur Tat eine Rolle spielte, ereignete sich 2019. Damals stieß ein Mann im Frankfurter Hauptbahnhof ein Kind vor einen Zug, das Kind starb. Hier nannten wir die Nationalität des Tatverdächtigen, weil die nach und nach ermittelte Vorgeschichte der Tat anders nicht zu verstehen war. Beschwerden gegen gleichlautende Berichterstattung in Zeitungen wies der Presserat damals zurück: "An der Herkunft des Gewalttäters bestand ein berechtigtes öffentliches Interesse. Die Tat von Frankfurt war ein besonders schweres und in ihrer Art und Dimension außerordentliches Verbrechen."
Ob es ähnliche Zusammenhänge auch im Frankfurter Fall gibt, ist erst Gegenstand von Recherchen und polizeilichen Ermittlungen. Deshalb konnte dies zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Pressemitteilung der Polizei am Dienstag kein Grund sein. Zugleich ist klar, dass sich öffentliche Diskussionen und politische Maßnahmen, die sich aus einem Fall ergeben, ohne die Nennung nur schwer abbilden lassen, etwa wenn sich daraus eine Debatte über Abschiebungen ergibt.
In jedem Fall ist es unser Anspruch, dass wir auch bei Nennung deutlich machen, welche Zusammenhänge belegt sind und welche gerade nicht, was wir wissen und was nicht. Das heißt auch, dass wir die Nationalität nicht als fortlaufendes Synonym für den Tatverdächtigen verwenden, sie in der Überschrift nicht herausheben und vermeiden, individuelles Fehlverhalten auf eine Gruppe zu verallgemeinern. Aus all dem folgt, dass die Redaktion am Ende im einzelnen Fall abwägen muss.
So wie es schließlich auch der Presserat formuliert: Es gebe kein Verbot, die Zugehörigkeit zu nennen, aber die Verpflichtung, "in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu entscheiden, ob für die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung überwiegt".
Wie wir mit der Nennung der Nationalitäten umgehen
Ob und zu welchem Zeitpunkt wir die Nationalität eines Tatverdächtigen nennen, ist allgemein wie im einzelnen Fall eine Abwägungsentscheidung, die auch in unserer medienübergreifenden Redaktion regelmäßig diskutiert wird. Wir folgen dabei der Grundregel: "Wir nennen die Nationalität eines/einer Tatverdächtigen, wenn es einen erklärenden Bezug zum Tatvorwurf gibt oder wenn die Person und die Lebensumstände des/der Verdächtigen insgesamt zum Gegenstand der Berichterstattung werden."
Letzteres ist meist der Fall, wenn die Umstände der Tat oder mögliche Konsequenzen und Debatten aus ihr außergewöhnlich sind. Der Pressekodex, der formal für Zeitungen und Zeitschriften, nicht aber für den Rundfunk gilt, an dem sich aber der deutsche Journalismus weitgehend orientiert, nennt hier unter anderem: "Gründe für die Nennung: Es liegt eine besonders schwere oder in ihrer Art oder Dimension außergewöhnliche Straftat vor."
Bei der Frankfurter Messer-Attacke handelt sich um einen brutalen Mordversuch unter dramatischen Umständen an einem öffentlichen Platz. Einen Fall, bei dem ein erklärender Bezug zur Tat eine Rolle spielte, ereignete sich 2019. Damals stieß ein Mann im Frankfurter Hauptbahnhof ein Kind vor einen Zug, das Kind starb. Hier nannten wir die Nationalität des Tatverdächtigen, weil die nach und nach ermittelte Vorgeschichte der Tat anders nicht zu verstehen war. Beschwerden gegen gleichlautende Berichterstattung in Zeitungen wies der Presserat damals zurück: "An der Herkunft des Gewalttäters bestand ein berechtigtes öffentliches Interesse. Die Tat von Frankfurt war ein besonders schweres und in ihrer Art und Dimension außerordentliches Verbrechen."
Ob es ähnliche Zusammenhänge auch im Frankfurter Fall gibt, ist erst Gegenstand von Recherchen und polizeilichen Ermittlungen. Deshalb konnte dies zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Pressemitteilung der Polizei am Dienstag kein Grund sein. Zugleich ist klar, dass sich öffentliche Diskussionen und politische Maßnahmen, die sich aus einem Fall ergeben, ohne die Nennung nur schwer abbilden lassen, etwa wenn sich daraus eine Debatte über Abschiebungen ergibt.
In jedem Fall ist es unser Anspruch, dass wir auch bei Nennung deutlich machen, welche Zusammenhänge belegt sind und welche gerade nicht, was wir wissen und was nicht. Das heißt auch, dass wir die Nationalität nicht als fortlaufendes Synonym für den Tatverdächtigen verwenden, sie in der Überschrift nicht herausheben und vermeiden, individuelles Fehlverhalten auf eine Gruppe zu verallgemeinern. Aus all dem folgt, dass die Redaktion am Ende im einzelnen Fall abwägen muss.
So wie es schließlich auch der Presserat formuliert: Es gebe kein Verbot, die Zugehörigkeit zu nennen, aber die Verpflichtung, "in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu entscheiden, ob für die Nennung einer Gruppenzugehörigkeit ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt oder die Gefahr der diskriminierenden Verallgemeinerung überwiegt".
Allerdings stolperte sie dabei und stürzte. Daraufhin holte der mutmaßliche Täter sie ein und stach noch einmal mehrfach auf die am Boden liegende Frau ein.
Hubschrauber-Suche – Verdächtiger im Gebüsch
Laut Polizei bekamen Zeugen dies mit, weil die Frau laut geschrien hatte. Als sie zum Tatort eilten, sei der junge Mann geflüchtet. Die Zeugen riefen Rettungskräfte und die Polizei. Die verletzte 41-Jährige wurde mit Schnittverletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Sie wurde bei dem Angriff schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.
Mit einem Hubschrauber fahndeten die Beamten nach dem Verdächtigen. In einem Gebüsch nahe der Weseler Werft griffen sie ihn nach Zeugenhinweisen auf und nahmen ihn fest.
Was wir über den Angreifer wissen - und was nicht
Ob es sich um eine religiös begründete, eine politische Tat handelt oder ob andere Gründe hinter dem Gewalt-Verbrechen stecken, ist völlig offen. Vor dem Angriff am Mainufer war der Verdächtige laut Staatsanwaltschaft nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Staatsanwaltschaft lobt Zeugen
Staatsanwaltschafts-Sprecher Mies lobte im Gespräch mit dem hr die eingreifenden Zeugen für ihre Zivilcourage. "Dies hat dem Opfer möglicherweise das Leben gerettet." Ebenso habe die Polizei hervorragend reagiert und mit der schnellen Festnahme möglicherweise Schlimmeres verhindert.
Grünen-Vorsitzender Nouripour: Abscheuliche Tat
Der aus Frankfurt stammende Bundesvorsitzende der Grünen, Omid Nouripour, nannte die Tat in einer Reaktion auf X abscheulich. "Der Täter muss zur Verantwortung gezogen, die Hintergründe zügig geklärt werden."
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Hessen sei nach wie vor ein "sehr sicheres Bundesland", betonte Innenminister Poseck. "Unsere Sicherheitsbehörden sind sehr wachsam und in letzter Zeit deutlich besser ausgestattet worden", sagte er in der hessenschau.
Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 12.06.2024, 19.30 Uhr
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