Landgericht Frankfurt Prozess gegen Messerangreifer am Mainufer - Angeklagter gesteht

In Frankfurt hat der Prozess gegen einen 20-Jährigen begonnen, der im Sommer 2024 eine Frau am Frankfurter Mainufer mit einem Teppich-Messer angriff und verletzte. Der Angeklagte räumte die Tat ein. Laut Anklage litt er zum Tatzeitpunkt an Schizophrenie.

Spurensicherung auf einem Platz am Main in Frankfurt
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In einer von seinem Rechtsanwalt verlesenen Erklärung gab der Angeklagte an, sich nur fragmentarisch an die Tat vom 10. Juni 2024 erinnern zu können. Einen Monat vor der Attacke habe er die Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Landsberg, in der er bis dahin untergebracht gewesen sei, verlassen und sei nach Frankfurt gekommen.

Hier habe er auf der Straße gelebt und unter anderem Haschisch und Ecstasy konsumiert. Bereits vor der Tat habe er psychische Ausnahmezustände erlebt, die durch den Drogenkonsum noch verstärkt worden seien, hieß es in der Erklärung weiter.

An einen konkreten Auslöser für den Angriff könne er sich nicht erinnern. Ebensowenig wie an Einzelheiten der Tat oder das Opfer. "Wenn sie hier säße, würde ich die Frau nicht erkennen", erklärte der Angeklagte mit Hilfe eines Dolmetschers.

Verletzungen an Hals und Kopf

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 10. Juni vergangenen Jahres eine damals 41-jährige Frau im Frankfurter Hafenpark aus dem Nichts heraus attackiert und ihr mit dem Teppichmesser schwere, teils lebensbedrohliche Wunden zugefügt zu haben. Die Frau, die im Park auf einer Bank saß, hatte unter anderem Schnittverletzungen an Kopf und Hals davongetragen.

Erst durch Eingreifen von Zeugen sei der Angeklagte in die Flucht geschlagen worden. Später wurde er von der Polizei unweit des Tatorts in einem Versteck entdeckt und festgenommen.

Opfer in die Ukraine zurückgekehrt

Auch die am Mittwoch verlesene Anklage geht davon aus, dass der 20-Jährige aufgrund einer Psychose zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Der Dritte Strafsenat am Frankfurter Landgericht muss daher auch nicht über eine Gefängnisstrafe entscheiden, sondern über die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

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Seit der Tat befindet sich der Angeklagte in einer psychiatrischen Klinik. Dort werde er mit Medikamenten versorgt, was zu einer Besserung seines Zustands beigetragen habe, erklärte er.

Das aus der Ukraine stammende Opfer ist inzwischen in seine Heimat zurückgekehrt. Ihr Anwalt erklärte, dass die Frau sich nach der Tat in Deutschland nicht mehr sicher gefühlt habe.

Mann und Opfer kannten sich nicht

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Tag nach der Tat von einem Zufallsopfer gesprochen. Das Opfer und der mutmaßliche Täter kannten sich nicht. Hinweise auf ein politisches Motiv gab es nicht.

"Es ist ein Einzelfall", sagte seinerzeit auch Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) . "Wir haben nicht regelhaft Messerangriffe." Hessen sei nach wie vor ein "sehr sicheres Bundesland." Die Sicherheitsbehörden seien sehr wachsam und in letzter Zeit deutlich besser ausgestattet worden.

Im Zuge der Hauptverhandlung soll unter anderem ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten verlesen werden. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt.

Redaktion: Danijel Majić und Michelle Goddemeier

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de mit Informationen von Heike Borufka, dpa/lhe