Sechs Millionen Euro auf Dachboden gefunden Drogenhändler-Bande zu langjährigen Haftstrafen verurteilt
Zwei Indoor-Plantagen mit rund 1.000 Marihuana-Pflanzen, ein Online-Shop und sichergestelltes Bargeld in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro: Drei Männer einer Drogenhändler-Bande sind zu Haftstrafen bis zu elf Jahren verurteilt worden. Ein Vierter kam auf Bewährung frei.
Im Prozess gegen eine Drogenhändler-Bande, die in Rodgau (Offenbach) und Nidderau (Main-Kinzig) zwei Indoor-Cannabis-Plantagen betrieben haben soll, sind am Dienstag drei der insgesamt acht Angeklagten vor dem Landgericht Darmstadt unter anderem wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu langen Haftstrafen verurteilt worden.
Der Vorsitzende Richter sah es in dem Urteil als erwiesen an, dass alle drei Männer die Drogen in einem Online-Shop vertrieben haben. Rund 1.000 Marihuana-Pflanzen fanden die Ermittler im Januar vergangenen Jahres auf den zwei Indoor-Plantagen vor.
Wenige Tage nach dem Fund stießen die Ermittler in dem Zusammenhang auf einem Dachboden in Hanau auf knapp 6,3 Millionen Euro Bargeld – nach Angaben der Polizei die "bis dato größte Bargeldsicherstellung" in Zusammenhang mit einem Fund von Drogen in Hessen.
Haftstrafen von sieben bis elf Jahren
Das höchste Strafmaß erhielt der 27 Jahre alte Angeklagte mit einer Haftstrafe von elf Jahren. Der 54 Jahre alte Angeklagte erhielt acht Jahre und sechs Monate und der dritte Angeklagte, ein 61-Jähriger, wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Der 54 Jahre alte Angeklagte wurde zudem wegen des bandenmäßigen Anbaus von Cannabis verurteilt, der 61-Jährige außerdem wegen verbotenem bewaffneten Bandenhandels.
Ein vierter Hauptangeklagter wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 50-Jährige lieferte laut Gericht ein umfassendes Geständnis. Er soll sich nicht am bandenmäßigen Handel beteiligt haben und wurde wegen des bandenmäßigen Anbaus von Marihuana verurteilt.
Verfahren wegen Cannabis-Legalisierung eingestellt
Zuvor war bereits das Verfahren gegen drei der insgesamt acht Angeklagten in dem Prozess gegen Auflagen eingestellt worden. Grund dafür war das neue Cannabis-Gesetz (CanG) in Deutschland.
Die drei Angeklagten kamen zum Beispiel gegen eine Geldauflage, gemeinnützige Arbeit oder einem Verzicht auf eine Haftentschädigung frei. Ein weiteres Verfahren wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt ebenfalls eingestellt.
Der Vorsitzende Richter betonte bei der Urteilsverkündung am Dienstag, dass es sich bei der Tat der verurteilten Angeklagten um keine Bagatell-Delikte handele. "Cannabis anzubauen bleibt weiterhin eine schwere Straftat, wenn es zum Zweck des bandenmäßigen Handeltreibens passiert", sagte er.