Sperrzonen ausgeweitet Mit Schweinepest infiziertes Wildschwein im Kreis Bergstraße gefunden
Im Kreis Bergstraße ist erstmals die Afrikanische Schweinepest bei einem toten Wildschwein nachgewiesen worden. Das Landwirtschaftsministerium hat die Sperrzonen entsprechend ausgeweitet. Auch jenseits der Landesgrenze gibt es nun Schutzmaßnahmen.
Erstmals ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Kreis Bergstraße nachgewiesen worden. Das hat das Landwirtschaftsministerium am Samstag mitgeteilt. Demnach wurde das tote Tier westlich von Einhausen durch einen Landwirt entdeckt, als er sein Feld mit einer Drohne absuchen ließ, um die Genehmigung für die anstehende Ernte einzuholen.
Sperrzonen umgehend angepasst
Das Landeslabor in Gießen habe am Freitagabend ein vorläufig postives Ergebnis der Probe auf das ASP-Virus festgestellt. Für eine zweite Untersuchung wurde die Probe an das bundeseigene Tierseuchen-Labor des in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) geschickt.
Auch wenn die Zweit-Befundung noch ausstehe, hätten die hessischen Behörden sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet, hieß es vom Ministerium. Die Sperrzonen I und II wurden angepasst. Große Teile des Kreises Bergstraße seien nun darin aufgenommen. Nach ersten Erkenntnissen des Ministeriums betrifft dies rund 50 weitere schweinehaltende Betriebe.
Drohnensuche entlang der Landesgrenze
Auch Teile des Rhein-Neckar-Kreises und der Stadt Mannheim, beide in Baden-Württemberg gelegen, liegen in den Sperrzonen. In den kommenden Tagen sollen die Bereiche auf beiden Seiten der Landesgrenze mit Drohnen und Hundeteams nach Kadavern abgesucht werden. Außerdem sollen weitere Elektrozäune errichtet werden.
In der Sperrzone II ("Infizierte Zone") gelten ein Jagdverbot und eine Leinenpflicht für Hunde, Fußgänger müssen auf den Wegen bleiben. Maschinelle Arbeiten auf Feldern müssen zuvor genehmigt werden. Damit soll verhindert werden, dass Wildschweine aufgeschreckt werden und das Virus weiter verschleppen.
Verstärkte Jagd in Sperrzone I
Bislang lagen in der Sperrzone II der komplette Kreis Groß-Gerau sowie Teile der Kreise Offenbach-Land, Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Main-Taunus und der Städte Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden.
In der weiter gefassten Sperrzone I, der so genannten Pufferzone, wird zur verstärkten Jagd auf Wildschweine aufgerufen, Für Schweinehalter gelten Einschränkungen.
Das Virus war zuvor bei 64 Wildschweinen und mindestens neun Hausschweinen nachgewiesen worden. Insgesamt sieben landwirtschaftliche Betriebe sind nach Ministeriumsangaben von den Nachweisen betroffen, alle im Kreis Groß-Gerau.
Für Tiere tödlich, für Menschen ungefährlich
Für Wild- und Hausschweine ist die Viruserkrankung nicht heilbar und verläuft fast immer tödlich. Für Menschen und andere Tierarten ist sie laut Bundesagrarministerium ungefährlich. Dies gelte auch dann, wenn man Fleisch infizierter Tiere verzehre.