Vermieter nach Streit getötet Lebenslange Haft für "Mord ohne Leiche" in Hammersbach

Nach einem Streit mit seinem Mieter verschwindet ein 79-Jähriger spurlos. Ermittler finden Blutspuren, doch die Leiche bleibt unauffindbar. Nun ist der Mieter wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Ein Mann hält sich in einem Gerichtssaal einen Aktenordner vors Gesicht, während er mit einem Anwalt spricht.
Der Angeklagte im Gespräch mit seinem Verteidiger (Archivfoto). Bild © hr
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Das Landgericht Hanau hat am Dienstag einen 60-Jährigen für den Mord an seinem Vermieter zu lebenslanger Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung hieß es, das Motiv sei ein jahrelanger Rechtsstreit um Mietschulden gewesen.

Der 79 Jahre alte Vermieter war seit einer Begegnung mit dem Angeklagten Ralf H. im Januar 2021 verschwunden. Die Richter sprachen H. schuldig, obwohl die Leiche des Opfers bis heute nicht gefunden wurde.

Jahrelange Mietschulden

H. betrieb eine Autowerkstatt in Hammersbach (Main-Kinzig), die er von seinem späteren Opfer gemietet hatte. Die FAZ berichtet, der Angeklagte sei laut Urteilsbegründung jahrelang mit der Miete und der Zahlung der Nebenkosten im Rückstand gewesen. Weil der Vermieter nicht nachgegeben habe, habe H. ihn "beseitigen" wollen.

Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der Vermieter die Autowerkstatt besuchte, bevor er spurlos verschwand. Kurz darauf fanden die Beamten seinen Sportwagen im rund 30 Kilometer entfernten Maintal. Darin lag auch die Geldbörse des Mannes mit mehreren hundert Euro Bargeld. Sein Handy fanden Passanten nicht weit von dem Auto entfernt. Laut Polizei war daran Blut. Untersuchungen ergaben, dass es sich um Blut des Vermissten handelte.

Polizei Durchsuchung Hammersbach Waldstück
Die Polizei suchte wochenlang nach dem Vermissten (Archivfoto). Bild © 5vision.news

Opfer in Falle gelockt

Von Leiche und Tatwaffe fehlt allerdings weiterhin jede Spur - trotz wochenlanger Suche mit Spürhunden und Helikopter. Etwas mehr Klarheit gibt es über den mutmaßlichen Ablauf der Tat: Laut Urteilsbegründung, aus der die FAZ zitiert, stellte der Geschäftsführer in einem Teil der Werkstattgaragen den Strom ab, um seinen Vermieter dort in eine Falle zu locken. In einem abgelegenen Stromverteilungsraum, in dem beide Männer die Sicherungen überprüfen wollten, habe er den 79-Jährigen heimtückisch getötet.

Vor Gericht sagte laut Bericht der FAZ ein Kunde aus, er habe zu diesem Zeitpunkt dumpfe Schläge und ein Stöhnen gehört. Zudem habe eine Mitarbeiterin der Werkstatt ausgesagt, H. habe bereits ein bis zwei Jahre vor der Tat davon gesprochen, seinen Vermieter zu töten.

Prozess neu aufgerollt

Das Urteil gegen Ralf H. kam relativ spät: Weil in einem ersten Prozess ein Schöffe dauerhaft erkrankt war und es keinen Ersatz gab, musste das Verfahren abgebrochen und ein neuer Prozess begonnen werden. Zwischenzeitlich war der Angeklagte aus rechtlichen Gründen aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

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Sendung: hr4, hessenschau am Morgen, 09.08.2023, 8.30 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Marcel Sommer, Heiko Schneider, dpa/lhe