Revision verworfen Mord-Urteil nach tödlichem Raserunfall in Wiesbaden rechtskräftig
Mit Tempo 130 war ein damals 24-Jähriger vor zwei Jahren durch Wiesbaden gerast und hatte einen tödlichen Unfall verursacht. Das Gericht verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Der Verurteilte versuchte, sich dagegen zu wehren - vergeblich.
Das Urteil des Wiesbadener Landgerichts im Mord-Prozess um einen tödlichen Raserunfall im Oktober 2022 ist rechtskräftig. Eine Gerichtssprecherin teilte mit, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Vor einem Jahr war der damals 25-Jährige zu lebenslanger Haft wegen Mordes verbunden mit einem verbotenen Autorennen verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin hatte dem Angeklagten Heimtücke bei voller Schuldfähigkeit, Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotenes Kraftfahrzeugrennen ohne andere ihn herausfordernde Raser vorgeworfen.
130 statt der erlaubten 50 km/h
Der Mann sei wegen des "Kicks" mit Tempo 130 über mehrere rote Ampeln gerast. Erlaubt sind dort maximal 50 Kilometer pro Stunde. Schließlich stieß der Mann mit seinem Wagen auf dem Gustav-Stresemann-Ring mit einem entgegenkommenden Auto zusammen.
Dessen laut Staatsanwaltschaft nicht angeschnallter Fahrer wurde aus seinem Fahrzeug geschleudert. Der 30 Jahre alte Mann erlag einen Tag später seinen schweren Verletzungen. Er war erst wenige Wochen zuvor Vater geworden.
Beim Prozessauftakt im Juni 2023 hatte der Angeklagte Reue gezeigt. Sein Verhalten sei keine Absicht gewesen.
Fahrer und Beifahrer selbst schwer verletzt
Der Fahrer und seine vier Mitfahrer, darunter ein Kind, waren bei dem Unfall schwer verletzt worden. Ermittler hatten die Todesfahrt aufwendig nachgestellt, um die "Cockpit-Sicht" des Angeklagten zu rekonstruieren.