Mordfall Jutta: Urteil lebenslänglich ist rechtskräftig
Die lebenslange Haftstrafe für einen heute 63-Jährigen wegen Mordes an einer 15-Jährigen ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Mannes als unbegründet ab. Er war vor knapp einem Jahr vom Landgericht Darmstadt für schuldig befunden worden, vor fast vier Jahrzehnten das Mädchen in Lindenfels (Bergstraße) vergewaltigt und erstochen zu haben. Die Tat blieb viele Jahre unaufgeklärt. Gen-Spuren an einem Spaten ergaben knapp 35 Jahre nach der Tat eine Übereinstimmung mit der DNA eines verurteilten Sexualstraftäters.