Ein Toter, fünf Verletzte Angeklagter zeigt Reue im Mordprozess nach tödlichem Raserunfall

Die Anklage lautet auf Mord: In Wiesbaden muss sich ein 25-Jähriger verantworten, der mit 130 km/h durch die Innenstadt raste. Ein Mensch starb. Zum Prozessauftakt zeigte der Angeklagte Reue.

Zerstörtes Auto nach schwerem Unfall in Wiesbaden
Zerstörtes Auto nach dem schweren Unfall in Wiesbaden. Bild © 5vision media
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Nach einem tödlichen Raserunfall in Wiesbaden im Oktober 2022 hat der Angeklagte beim Auftakt seines Prozesses Reue gezeigt. Der 25-Jährige sagte am Montag vor dem Landgericht Wiesbaden, sein damaliges Verhalten sei keine Absicht gewesen. "Ich bereue es hier heute von ganzem Herzen."

Er wisse, dass er die Ereignisse nicht mehr rückgängig machen könne, und biete der Opferfamilie seine Unterstützung an. Weiter inhaltlich äußerte sich der Angeklagte nicht. Sein Anwalt kündigte eine Einlassung zur Sache für Freitag an.

Die Hauptverhandlung begann unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. Der Zuschauerraum hinter einer durchgehenden Glasscheibe war voll besetzt. Einige Angehörige brachen in Tränen aus. Ein Zuschauer schrie: "130 durch die Stadt, das ist fahrlässig, das ist Mord." Die Vorsitzende Richterin verwies ihn des Saales.

"In krasser Eigensucht" und "heimtückisch" gehandelt

Dem Angeklagten wird Mord zur Last gelegt. Seit 2020 können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Raser, die einen tödlichen Unfall verursachen, in Ausnahmefällen wegen Mordes belangt werden. Dabei muss ein gewisser Vorsatz nachgewiesen werden.

Laut Staatsanwaltschaft handelte der 25-Jährige "in krasser Eigensucht", "heimtückisch" und mit "gemeingefährlichen Mitteln". Er sei an einem Samstagabend mit Tempo 130 über mehrspurige Straßen der Innenstadt gerast. Dort seien maximal 50 Kilometer pro Stunde erlaubt. Der junge Mann habe mindestens acht Autos überholt, das Auto einer Fahrerin geschnitten und mehrere rote Ampeln missachtet.

30-Jähriger stirbt einen Tag nach Zusammenstoß

Schließlich stieß er mit seinem vollbesetzten schwarzen Mercedes an der Kreuzung Gustav-Stresemann-Ring/Wittelsbacher Straße in der Nähe des Wiesbadener Hauptbahnhofs mit einem entgegenkommenden VW Golf zusammen.

Dessen laut Staatsanwaltschaft nicht angeschnallter Fahrer wurde aus seinem Fahrzeug geschleudert. Der 30-Jährige erlag einen Tag später seinen schweren Verletzungen.

Angeklagter beleidigte Polizisten

Der Angeklagte und die anderen Insassen des Mercedes - ein damals siebenjähriger Junge sowie drei 20, 31 und 36 Jahre alte Mitfahrer - waren bei dem Unfall schwer verletzt worden.

Laut dem zwölfseitigen Anklagesatz wurde auch der 25-Jährige nach dem Unfall von Sanitätern versorgt, schlug um sich, beleidigte Polizisten und musste von vier Beamten auf einer Liege festgehalten werden.

Zur Frage, ob der Angeklagte, der als Selbstständiger Küchen und andere Möbel aufgebaut hatte, berauscht gewesen sein könnte, wollte sich die Staatsanwaltschaft am Rande des Prozessauftaktes noch nicht äußern.

Polizisten stellen Unfall nach

Ermittler hatten die Autofahrt aufwendig nachgestellt, um die "Cockpit-Sicht" des Angeklagten zu rekonstruieren. Polizeibeamte und Polizeischüler stellten dafür mit baugleichen Fahrzeugen Szenen nach - einmal bei fließendem Verkehr und einmal ohne weiteren Verkehr. Kameras und eine Drohne dokumentierten die Fahrt.

Ziel war es unter anderem herauszufinden, was die Fahrer und auch Zeugen bei den damaligen Lichtverhältnissen sehen konnten. Den Verdacht auf ein illegales Autorennen mit weiteren beteiligten Fahrzeugen ließen sie wieder fallen.

Auch Angehörige des Opfers kamen zu der Rekonstruktion und gedachten des Verstorbenen. Der Wiesbadener war sechs Wochen vor dem Unfall zum ersten Mal Vater geworden. In dem Prozess treten seine Witwe und etliche Familienangehörige als Nebenkläger auf. Bis Ende September sind 13 weitere Verhandlungstage angesetzt.

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Sendung: hr3, 19.06.2023, 6.30 Uhr

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Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe