In der Wetterau Gummibärchen mit Fliegenpilz-Gift in Automat verkauft
Bereits im August hat das Verbraucherschutzamt vor Gummibärchen mit dem Fliegenpilz-Gift Muscimol gewarnt. Jetzt sind die halluzinogenen Süßigkeiten erstmals in Verkaufsautomaten aufgetaucht. Aufgefallen ist das, weil ein Mann im Wetteraukreis mit Vergiftungen ins Krankenhaus kam.
Im Wetterau-Kreis sind Gummibärchen mit dem halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoff Muscimol in mehreren Verkaufsautomaten angeboten worden. Das teilte das dortige Veterinäramt mit Sitz in Friedberg mit.
Ein junger Mann habe an einem Automaten eine Packung Fruchtgummis gekauft. Kurz nach dem Verzehr sei er mit Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus gebracht worden. Von dort sei dem Infektionsschutzgesetz entsprechend eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt.
Psychoaktiver Stoff
Eine zügig durch die zuständige Lebensmittelüberwachung des Wetteraukreises initiierte Untersuchung habe daraufhin gezeigt, dass in den Gummibärchen Muscimol enthalten war.
Bei dem Fliegenpilz-Giftstoff handelt es sich nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um einen psychoaktiven Stoff, der tiefgreifend die Psyche beeinflusst und zu Vergiftungserscheinungen führen kann.
Die Behörde hatte bereits Mitte August vor dem Verzehr von "Muscimol Gummies" gewarnt. Sie seien gesundheitsschädlich und stellten wegen der Verwechslungsgefahr mit normalen Süßigkeiten insbesondere für Kinder eine Gefahr dar.
Vertrieb bisher nur online
Vertrieben worden waren die gefährlichen Gummibärchen laut BVL bisher ausschließlich im Onlinehandel. In der Wetterau wurden sie dem Veterinäramt zufolge jetzt in acht öffentlich zugänglichen Automaten im Landkreis angeboten.
Eine Packung der Süßigkeit enthalte zwar nur zwei Fruchtgummis, teilte der Kreis mit. Diese hätten es mit 5 Milligramm des halluzinogenen Fliegenpilz-Giftstoffs pro Stück aber "in sich".
Europaweite Warnung veröffentlicht
Der Automatenbetreiber wurde dem Kreis zufolge aufgefordert, das Produkt unverzüglich aus dem Verkauf zunehmen. Er habe zunächst behauptet, die Gummibärchen seien "gar nicht zum Verzehr gedacht gewesen, sondern nur zum Sammeln".
Inzwischen können die halluzinogenen Gummibärchen nach Angaben des Kreises nicht mehr an den betroffenen Automaten gekauft werden. Parallel dazu sei eine europaweite Warnmeldung für entsprechende Gefahrenlagen in Zusammenhang mit diesem Lebensmittel herausgegeben worden.
Um einen Verkaufsautomaten zu betreiben, bedarf es dem Wetteraukreis zufolge lediglich einer Gewerbeanmeldung. Auf Privat- oder Unternehmensgrundstücken dürften die Automaten damit jederzeit und ohne behördliche Genehmigung aufgestellt werden.
Das Jugendschutzgesetz greife, sobald alkoholische Getränke wie Wein oder Bier im Warenautomaten angeboten würden. Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie der Fachbereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Kreises rieten aber, ungewöhnliche Produkte aus Verkaufsautomaten "im wahrsten Sinne des Wortes mit Vorsicht zu genießen" und verdächtige Artikel umgehend zu melden.
Wer einen Verkaufsautomat aufstellen darf
Um einen Verkaufsautomaten zu betreiben, bedarf es dem Wetteraukreis zufolge lediglich einer Gewerbeanmeldung. Auf Privat- oder Unternehmensgrundstücken dürften die Automaten damit jederzeit und ohne behördliche Genehmigung aufgestellt werden.
Das Jugendschutzgesetz greife, sobald alkoholische Getränke wie Wein oder Bier im Warenautomaten angeboten würden. Der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie der Fachbereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz des Kreises rieten aber, ungewöhnliche Produkte aus Verkaufsautomaten "im wahrsten Sinne des Wortes mit Vorsicht zu genießen" und verdächtige Artikel umgehend zu melden.