Schläge statt Einsicht Betrunkener Autofahrer attackiert Polizisten in Zivil

Ein alkoholisierter Autofahrer verursacht in Hessisch Lichtenau einen Unfall und flieht. Ein Polizist in Zivil bremst den Mann mit seinem eigenen Pkw aus – dann eskaliert die Situation.

Polizeikontrolle in Zivil - Sujet
Nicht immer sind Polizistinnen und Polizisten sofort zu erkennen. Bild © picture-alliance/dpa
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Polizistinnen und Polizisten sind immer im Dienst. Die alte Volksweisheit hat sich am Montagabend in Hessisch Lichtenau (Werra-Meißner) einmal mehr bestätigt, als ein Polizeibeamter in Zivil versuchte, die Trunkenheitsfahrt eines 45-Jährigen zu stoppen – mit schmerzhaften Konsequenzen.

Nach Angaben des Polizeipräsidiums Nordhessen war der stark alkoholisierte Fahrer gegen 18.10 Uhr innerstädtisch mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Kurz darauf fuhr er einem stehenden Fahrzeug auf. Dabei wurde niemand verletzt.

Beamter soll sich zu erkennen gegeben haben

Die ganze Geschichte hätte hier mit Sachschaden und den üblichen Sanktionen für Alkohol im Straßenverkehr enden können. Doch der 45-Jährige Unfallverursacher entschloss sich zur Flucht. Das wiederum beobachtete ein Polizeibeamter, der sich zu diesem Zeitpunkt eigentlich nicht mehr im Dienst befand.

Nun können sich Polizeibeamte in solchen Situationen selbst "in Dienst versetzen", wie es im Beamtendeutsch heißt. In Hessisch Lichtenau tat dies der Polizeibeamte in Zivil, bremste den Flüchtigen mit seinem eigenen Pkw aus und gab sich – so zumindest die Darstellung des Polizeipräsidiums – auch als Polizist zu erkennen, um eine Personenkontrolle durchzuführen.

Schläge statt Einsicht

Dagegen allerdings wehrte sich der 45-Jährige – und ließ die Fäuste fliegen: Mehrfach soll er auf den Polizeibeamten eingeschlagen und diesen im Gesicht, am Armen und Beinen verletzt haben. Erst nach Eintreffen weiterer Beamter konnte der Mann überwältigt werden.

Die Folgen für den angegriffenen Beamten beschränken sich auf einige Prellungen. Dem aggressiven Autofahrer stehen derweil nun neben den rechtlichen Konsequenzen für die Alkoholfahrt auch noch Ermittlungen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte ins Haus.

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Redaktion: Danijel Majić

Sendung: hr4, hessenschau für Nordhessen, 23.07.2024, 12.30 Uhr

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Quelle: hessenschau.de