Bewährungsstrafe Nach Falle durch "Pedo-Hunter": Sexualstraftäter aus Frankenberg verurteilt
Wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Amtsgericht Marburg einen 25-Jährigen aus Frankenberg verurteilt. Zuvor hatten ihm selbsternannte Pädophilenjäger eine Falle gestellt.
Ein 25 Jahre alter Sexualstraftäter ist vom Amtsgericht Marburg am Dienstag zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Als Bewährungsauflage muss der Mann aus Düren (Nordrhein-Westfalen), der bis vor kurzen im nordhessischen Frankenberg gewohnt hat, eine Therapie machen.
Der Mann hatte eingeräumt, dass er im Sommer 2023 versucht hatte, mit einer vermeintlich Zwölfjährigen Sex zu haben, der er vorher bereits in einem wochenlangen Kontakt unter anderem sexuelle Nachrichten geschickt hatte.
In Wirklichkeit war sein Opfer aber eine besonders jung aussehende Mittzwanzigerin. Sie hatte dem Angeklagten im nordhessischen Frankenberg in eine Falle gelockt. Ein Filmemacher aus Köln hatte den gesamten Vorgang dokumentiert und auf Youtube hochgeladen. Diese Umstände betrachtete das Gericht kritisch.
Angeklagter selbst zum Opfer geworden
Verurteilt wurde der 25-Jährige unter anderem wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern - auch wenn es sich nicht wirklich um Kinder gehandelt habe, sondern um Lockvögel. Grundlage für das Urteil sei dennoch die Schuld des Täters und nicht die Vorverurteilung durch Filmaufnahmen, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Der Angeklagte sei durch diese Vorverurteilung in Massenmedien selbst zum Opfer geworden. Dadurch sei seine Beziehung zerbrochen und er habe auch seinen Job verloren. Zudem sah das Gericht keine Wiederholungsgefahr. Der Richter betonte, er sei froh über einen funktionierenden Rechsstaat, "in dem Leute nicht durch Youtube verurteilt werden".
Die Strafe fiel niedriger aus als erwartet: Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten plädiert. Sie hatte dies mit den bewiesenen Tatvorwürfen begründet, zumal der Angeklagte gestanden habe.
In Falle getappt
Die Polizei hatte den damals 24-Jährigen auf ungewöhnlichem Weg festgenommen. Er war auf eine Falle der "Pedo-Hunter" reingefallen, einer Gruppe selbsternannter Pädophilenjäger.
So entpuppte sich die vermeintlich Zwölfjährige beim Treffen als besagte Mittzwanzigerin. Sie und weitere Mitglieder der "Pedo-Hunter" hatten den Angeklagten mithilfe von Fakeprofilen in einen Wohnwagen gelockt. Dort hatten ihn vier Männer bedroht. Später wurde die Polizei hinzugerufen.
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Selbsternannte Pädophilenjäger in der Kritik
Vor Gericht sagte auch der Initiator der "Pedo-Hunter" aus. Der Filmemacher und Ex-Polizist stellt seit 2020 vermeintlichen Pädophilen Fallen und stellt die Videos auf Youtube. Diese sind unter anderem deshalb umstritten, auch weil er damit durch eingeblendete Werbung Geld verdient.
Er selbst erklärte vor Gericht, er wolle darauf aufmerksam machen, sei sich aber durchaus bewusst, dass sein Vorgehen "kontrovers" sei. Dennoch sei seine Arbeit Ursache für den Prozess, weil er bereits in einem Status des Vergehens einsteige, bei dem die Polizei noch nicht aktiv werde.
Im Verfahren kamen auch die drei Polizisten zu Wort, die erst später zu dem Wohnwagen gerufen wurden. Sie drückten ihr Befremden über die selbsternannten Pädophilenjäger aus.
Verteidigung verwies auf Missbrauchserfahrungen des Angeklagten
Die Verteidigung hatte im Prozess dafür plädiert, eine mögliche Haftstraße zur Bewährung auszusetzen und führte die traumatische Kindheit des Angeklagten an. Dieser sei demnach selbst im Alter von fünf Jahren von seinem Vater und dessen Partnerin missbraucht worden. Die Falle sei für ihn ein "schmerzhafter Weckruf" gewesen, so die Verteidigung.