Stiche statt Liebesspiel Ehefrau wegen versuchten Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt
Eine Frau soll ihren Ehemann in einen Wald gelockt, gefesselt und ihm in den Hals gestochen haben, um ihn zu töten. Dafür wurde sie in Limburg zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Frau beteuert ihre Unschuld. Zugestochen habe nicht sie, sondern ein Nebenbuhler.
Das Landgericht Limburg hat am Dienstag eine 43-Jährige zu neun Jahren Haft verurteilt. Sie hatte nach Überzeugung des Gerichts im Juli vergangenen Jahres versucht, ihren Ehemann an einer Grillhütte bei Wetzlar zu töten. Laut Anklage hatte sie ihm mit einem spitzen Gegenstand in den Hals gestochen. Der damals 58-Jährige überlebte den Angriff durch eine Notoperation.
Gericht weist Beweisantrag zurück
Das Gericht verurteilte die Frau aus Aßlar (Lahn-Dill) wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Verteidigung hatte am Morgen noch überraschend einen Beweisantrag zur Auswertung eines Mobiltelefons gestellt. Damit wollte sie nach eigenen Angaben beweisen, dass neben der Angeklagten und dem Opfer ein Nebenbuhler zur Tatzeit am Tatort war.
Nach Aussage der Angeklagten soll dieser Mann zugestochen haben. Der Betreffende schwieg zu den Vorwürfen. Das Gericht wies den Antrag mit der Begründung zurück, dass die Auswertung des Mobiltelefons derzeit technisch nicht möglich sei. Der Ehemann hatte ausgesagt, dass seine Frau auf ihn eingestochen habe.
Für Liebesspiele gefesselt
Die Frau war im Juli 2023 mit ihrem Ehemann zu der Grillhütte Herrmannstein im Wetzlarer Norden gefahren. Dort soll sie ihn mit seinem Einverständnis als Teil eines vermeintlichen Liebesspiels gefesselt haben. Laut Anklage stach sie ihm dann in den Hals, um ihn zu töten.
Ein Service-Fahrer fand zufällig den lebensgefährlich Verletzten und alarmierte die Rettungskräfte. Das Opfer wurde notoperiert und gerettet. Die Frau wurde noch am selben Abend unter dringendem Tatverdacht festgenommen und kam kurz darauf in Untersuchungshaft.
Verteidigung kündigt Revision an
Der Prozess hatte im Mai begonnen und mehrere Verhandlungstage umfasst. Nach dem Urteil kündigte die Verteidigung an, in Revision zu gehen. Unter anderem habe das Gericht neueste Erkenntnisse zur Auswertbarkeit von Mobiltelefonen nicht berücksichtigt, sagte der Anwalt.