Drogenverfahren nach Rekord-Bargeldfund in Hanau Angeklagte kommen wegen neuem Cannabisgesetz frei

Im Verfahren um den Fund von sechs Millionen Euro Drogengeld in Hanau sind einige Angeklagte freigelassen worden. Grund: das neue Cannabisgesetz.

Cannabis-Blüten
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Von den ursprünglich acht Angeklagten im Prozess um Drogenhandel und einem Rekord-Bargeldfund auf einem Dachboden sind am Landgericht Darmstadt am Freitag noch vier übrig geblieben: Die Verfahren gegen drei Angeklagte wurden gegen Auflagen eingestellt. Grund ist das neue Cannabisgesetz. Ein weiteres Verfahren wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt ebenfalls eingestellt.

Die Ermittler hatten im Januar 2023 in den Landkreisen Main-Kinzig und Offenbach über 1.000 Pflanzen und wenige Tage später auf einem Dachboden in Hanau knapp 6,3 Millionen Euro Bargeld sichergestellt – nach Angaben der Polizei die "bis dato größte Bargeldsicherstellung" in Zusammenhang mit einem Fund von Drogen in Hessen.

Den Männern im Alter zwischen 21 und 77 Jahren wird bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Sie sollen sich laut Anklage zusammengetan haben, um Cannabis-Pflanzen indoor anzubauen und so Marihuana für den Verkauf herzustellen.

Neues Cannabisgesetz sorgt für mildere Bewertung

Dass nun das Verfahren gegen drei Mitangeklagte eingestellt wurde, liegt nach Angaben des Gerichts daran, dass sich durch das neue Cannabisgesetz (CanG) die Gesetzeslage geändert habe. "Nach dem Grundgesetz gilt, dass für jeden Angeklagten das mildeste Gesetz anzuwenden ist", sagt der Verteidiger des mit 21 Jahren jüngsten Angeklagten Nicola G., Talat Bay. Und das sei das neue Cannabisgesetz.

"Dementsprechend gelten dann auch die neuen Strafrahmen und unter dieser Prämisse wird dann verhandelt", so Bay. Nicola G. aus Rodgau (Offenbach) soll die Indoor-Plantagen betrieben haben. Sein Verfahren wurde gegen 60 Stunden gemeinnützige Arbeit eingestellt.

Gartenarbeiten in Cannabis-Plantage

Auch das Verfahren gegen Ivan R. aus Rodgau wurde gegen 2.000 Euro Geldauflage eingestellt. Der 77-Jährige soll laut Gericht gärtnerische Tätigkeiten auf den Cannabis-Plantagen geleistet haben, wie etwa Erde aufbringen.

Ebenfalls raus aus dem Verfahren ist Vasko R. aus Dreieich (Offenbach). Der 57-Jährige soll Pflanzerde zu den Plantagen gebracht und Pflanzenverschnitt entsorgt haben. Sein Verfahren wurde am Freitag gegen seinen Verzicht auf eine Haftentschädigung eingestellt.

Zu den vier verbliebenen Hauptangeklagten wurden die Plädoyers gehalten. Ein Urteil wird für kommenden Dienstag erwartet.

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Redaktion: Katrin Kimpel

Sendung: hr1, hr4, 26.04.2024, 12.30 Uhr

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Quelle: hessenschau.de, mit Material von Petra Demant