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Streit mit den Nachbarn: Was sind Ihre Erfahrungen?
19 Kommentare
Aussage des Klägers Für seinen Mandanten sei die Hecke erst einmal "eine grüne Wand", sagte der Klägeranwalt. "Wenn es regnet oder schneit, lasten die Niederschläge zusätzlich auf diesen Blättern, sodass sich diese Bambuspflanzen auf sein Grundstück hinüberneigen". Sie hätten für den Kläger "eine erdrückende Wirkung".
Leute , schaut euch mal Bambushecken an, die bis 12 m hoch wachsen.. Sowas direkt vor der Nase und die Nachbarin kommt dem Nachbarn nicht entgegen? Natur yes auf jeden Fall- aber da hat jemand nen Knall..
Krachmacherstraßenkind
aus Zuhause
28.03.25, 18:20 Uhr
Der Frömmste kann nicht in Frieden leben, wenns dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
Gruß geht raus an alle Bademeister und Platzwarte der Nachbarschaft!
Bei Bäumen helfen Kupfernägel, für allen anderen Bewuchs eine Gießkanne gesättigter Lösung mit Bittersalz.
Oli
aus Orschel
28.03.25, 15:24 Uhr
Am Besten pflanzt der Kläger seine eigene "Hecke" / Baum über 6-7m vor die "Schutzwand" der Angeklagten. Natürlich bei Einhaltung des Mindestabstands. Also es ist doch schon fragwürdig, bei einem Mindestabstand keine Höhenbegrenzung festzulegen. Da kann man dem Kläger nur raten, höher, schneller, weiter und in diesem Fall halt möglichst höher, als die Nachbarin.
Anton
aus 35390
28.03.25, 15:00 Uhr
Ein perfekter Nachbar und ein ganz gruslicher, der mich vor das Amtsgericht zerrt, weil ihm ein (nicht mal von mir gepflanzter) kleiner, zarter Gingkobaum nicht gefällt. Hoffe, das AG entscheidet hier so wie in dem Artikel!
Britta
28.03.25, 14:14 Uhr
@s.herr..zu typisch Deutsch: so lange bis es vor der eigenen Türe ist !
Chris
aus Langen
28.03.25, 14:00 Uhr
Das nachbarschaftsgesetz ist nur für grundstueckseigentuemer gemacht die sich nicht an die Gesetze halten und Bürger. WELCHE nach Ordnung und Gesetz leben haben keine Möglichkeit zu klagen. Man muss seine Nachbarn nur beobachten was er auf seinem Grundstück treibt. DAMIT MAN ALLES DOKUMENTIEREN KANN UND JA KEINE FRISTEN VERSÄUMT. SONST BEKOMMT MAN KEIN RECHT!!! UND MUSS DAS LAUB ENTSORGEN VON 25 METER HOHEN BÄUMEN SCHRECKLICH DIESES GESETZ.
Sonnabend Ingrid
28.03.25, 13:52 Uhr
Wenn die Bambus-Besitzerin solch einen Nachbarn hat, wie wir ihn haben, kann ich den Wunsch nach einem so hohen Sichtschutz durchaus verstehen! Und da die Dame ja eine Rhizom-Sperre zum Nachbar-Grundstück hin eingebaut hat, und wohl auch der Abstand von 0,75 m von Hecke zu Grundstücksgrenze eingehalten wurde - warum nicht? Zu unserem Prachtexemplar: Mega neugierig, steht mit Fernglas und Kamera ständig am Fenster, hat extra eine Lücke in seinem Sichtschutzzaun offen gelassen, damit er uns mit seiner Überwachungskamera im Garten filmen kann. Die Lücke müssen wir jetzt schließen, d.h. es steht dann Sichtschutzzaun an Sichtschutzzaun! Die Arbeit machen wir uns aber gerne - dann ist auch die Möglichkeit für ihn vorbei, auf unsere Haustiere mit Softair und Plastikkugeln zu schießen (4,5 mm Plastikgeschosse in rosa finden wir immer wieder in unserem (nur von ihm erreichbaren Garten). Also urteilt bitte nicht nur über die Bambus-Besitzerin, evtl. muss auch sie neben solch einem Typen wohne
Maria Sophie
aus Dorf
28.03.25, 13:36 Uhr
Im Text steht deutlich das zum Nachbar hin eine Rhizomsperre errichtet wurde. Der Bambus kann sich also nicht ausbreiten. Keine Ahnung warum es trotzdem immer wieder hier erwähnt wird.
Unabhängig davon finde ich es schade, das in den Gärten immer mehr Bambus und Kirchlohrbeer als Sichtschutz gepflanzt wird. Diese beiden Pflanzen haben außer dem Sichtschutz nichts, was sie Tieren zu bieten haben.
Daniel
aus Frankfurt
28.03.25, 13:04 Uhr
Ob Bambus auch auf einer Salzwiese gedeiht? Man weiß es nicht, wie so vieles. Auf einem 10.000 m Grundstück ganz hinten in der letzten Ecke stören 6-7 Meter hohe Grenzpflanzen weniger als bei einem 350 m Grundstück, wo es einem unter Umständen das Wohnzimmer dunkel macht.
Fred Erik
aus Mittelhessen
28.03.25, 12:49 Uhr
@ Frank aus Fritz - 28.03.25, 11:24 Uhr Stimme Ihnen voll zu. Ich habe schon erlebt, dass die Wurzeln eines alten, meterhohen Bambus noch in 20m Entfernung auf Nachbargrundstücken massig Austriebe bildeten, und dass die Wurzeln unter die Außendämmung des Betonkellers wuchsen, dessen Haus auf dem gleichen Grünstück stand. Dabei wurde diese so beschädigt, dass das Gebäude rundherum aufgegraben werden musste, um die Dämmung zu ersetzen. Dabei zeigte sich nicht nur, dass zwischen alter Dämmung und Kellerwand eine Schicht aus Bambuswurzeln war, sonden dass diese sogar begannen, unter die Bodenplatte zu wachsen. Es war ein teurer und immenser Aufwand, den Bambus wieder loszuwerden.
Interessiert niemand
28.03.25, 12:49 Uhr
Die Höhe der Bambushecke stellt sicher, dass die Nachbarin immer ein bisschen über den Dingen steht.
Dennis
aus Frankfurt
28.03.25, 12:46 Uhr
Ich arbeite selbst bei einem Gericht. Manchmal greift man sich an den kopp über was gestritten wird. Manche Leute haben echt viel Zeit und Geld. Ob krähender hahn oder misthaufen. Müll auf der strasse oder auf Grundstück. Uns geht die Arbeit nicht aus.
G.g.
28.03.25, 12:34 Uhr
Das neue Drama. Fortsetzung Teil 2 ...zum Knallerbsenstrauch ....von Frau Zindler .... ! Soweit sogut. Und wer Sprichwörter kennt, weiß auch, dass der BRÄVSTE nicht in Frieden leben kann ---WENN es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Ein einziger Grund gegen den Bambus vorzugehen wäre, wenn dieser sich über die Grenze hinweg auf das Nachbargrundstück verbreiten würde. DAS weäre dann wirklich Unzumutbar; nur wie solle man das wiederum verhindern ?
Heiner
aus Maintal
28.03.25, 12:21 Uhr
@S.Herr..typisch deutsch ist immer etwas als typisch deutsch zu bezeichnen. Regelungen wie die zur Heckenhoehe finden sie in vielen Ländern. In einigen sogar noch restriktiver als bei uns.
Daniel
aus Frankfurt
28.03.25, 12:12 Uhr
Vielleicht ist die Nachbarin ja mal in Urlaub und es ist Neumond. Hilfe zur Selbsthilfe ist da wohl angesagt. Ich hätte auch ungern eine 6m hohe an meiner Grundstücksgrenze.
Klaus
aus Massenheim
28.03.25, 11:43 Uhr
Das fatale an Bambus ist nicht die Höhe er wächst munter unter der Erde weiter und breitet sich enorm aus
Frank
aus Fritz
28.03.25, 11:24 Uhr
Hätte der eine nachgegeben, wären den Parteien jede Menge Ärger erspart geblieben. Das Ego ist manchmal nicht zu zügeln. "Nimm dir einen guten Nachbarn anstelle eines Hauses."
S. Akin
aus Frankfurt
28.03.25, 11:23 Uhr
Tja, Bambus ist so ziemlich das Einzige, was schneller wächst als meine To-Do-Liste...
Blattlaus-Bändiger
aus Frankfurt am Main
28.03.25, 11:13 Uhr
Das ist so typisch deutsch! Gibt es wohl in keinem anderen Land. Der Deutsche braucht für alles eine Reglementierung, anders verliert er die Kontrolle über sein Leben.
19 Kommentare
Aussage des Klägers
Für seinen Mandanten sei die Hecke erst einmal "eine grüne Wand", sagte der Klägeranwalt. "Wenn es regnet oder schneit, lasten die Niederschläge zusätzlich auf diesen Blättern, sodass sich diese Bambuspflanzen auf sein Grundstück hinüberneigen". Sie hätten für den Kläger "eine erdrückende Wirkung".
Leute , schaut euch mal Bambushecken an, die bis 12 m hoch wachsen..
Sowas direkt vor der Nase und die Nachbarin kommt dem Nachbarn nicht entgegen? Natur yes auf jeden Fall- aber da hat jemand nen Knall..
Krachmacherstraßenkind aus Zuhause
28.03.25, 18:20 Uhr
Der Frömmste kann nicht in Frieden leben, wenns dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
Gruß geht raus an alle Bademeister und Platzwarte der Nachbarschaft!
Bei Bäumen helfen Kupfernägel, für allen anderen Bewuchs eine Gießkanne gesättigter Lösung mit Bittersalz.
Oli aus Orschel
28.03.25, 15:24 Uhr
Am Besten pflanzt der Kläger seine eigene "Hecke" / Baum über 6-7m vor die "Schutzwand" der Angeklagten. Natürlich bei Einhaltung des Mindestabstands. Also es ist doch schon fragwürdig, bei einem Mindestabstand keine Höhenbegrenzung festzulegen. Da kann man dem Kläger nur raten, höher, schneller, weiter und in diesem Fall halt möglichst höher, als die Nachbarin.
Anton aus 35390
28.03.25, 15:00 Uhr
Ein perfekter Nachbar und ein ganz gruslicher, der mich vor das Amtsgericht zerrt, weil ihm ein (nicht mal von mir gepflanzter) kleiner, zarter Gingkobaum nicht gefällt. Hoffe, das AG entscheidet hier so wie in dem Artikel!
Britta
28.03.25, 14:14 Uhr
@s.herr..zu typisch Deutsch: so lange bis es vor der eigenen Türe ist !
Chris aus Langen
28.03.25, 14:00 Uhr
Das nachbarschaftsgesetz ist nur für grundstueckseigentuemer gemacht die sich nicht an die Gesetze halten und Bürger. WELCHE nach Ordnung und Gesetz leben haben keine Möglichkeit zu klagen. Man muss seine Nachbarn nur beobachten was er auf seinem Grundstück treibt. DAMIT MAN ALLES DOKUMENTIEREN KANN UND JA KEINE FRISTEN VERSÄUMT. SONST BEKOMMT MAN KEIN RECHT!!! UND MUSS DAS LAUB ENTSORGEN VON 25 METER HOHEN BÄUMEN SCHRECKLICH DIESES GESETZ.
Sonnabend Ingrid
28.03.25, 13:52 Uhr
Wenn die Bambus-Besitzerin solch einen Nachbarn hat, wie wir ihn haben, kann ich den Wunsch nach einem so hohen Sichtschutz durchaus verstehen!
Und da die Dame ja eine Rhizom-Sperre zum Nachbar-Grundstück hin eingebaut hat, und wohl auch der Abstand von 0,75 m von Hecke zu Grundstücksgrenze eingehalten wurde - warum nicht?
Zu unserem Prachtexemplar: Mega neugierig, steht mit Fernglas und Kamera ständig am Fenster, hat extra eine Lücke in seinem Sichtschutzzaun offen gelassen, damit er uns mit seiner Überwachungskamera im Garten filmen kann.
Die Lücke müssen wir jetzt schließen, d.h. es steht dann Sichtschutzzaun an Sichtschutzzaun!
Die Arbeit machen wir uns aber gerne - dann ist auch die Möglichkeit für ihn vorbei, auf unsere Haustiere mit Softair und Plastikkugeln zu schießen (4,5 mm Plastikgeschosse in rosa finden wir immer wieder in unserem (nur von ihm erreichbaren Garten).
Also urteilt bitte nicht nur über die Bambus-Besitzerin, evtl. muss auch sie neben solch einem Typen wohne
Maria Sophie aus Dorf
28.03.25, 13:36 Uhr
Im Text steht deutlich das zum Nachbar hin eine Rhizomsperre errichtet wurde. Der Bambus kann sich also nicht ausbreiten. Keine Ahnung warum es trotzdem immer wieder hier erwähnt wird.
Unabhängig davon finde ich es schade, das in den Gärten immer mehr Bambus und Kirchlohrbeer als Sichtschutz gepflanzt wird. Diese beiden Pflanzen haben außer dem Sichtschutz nichts, was sie Tieren zu bieten haben.
Daniel aus Frankfurt
28.03.25, 13:04 Uhr
Ob Bambus auch auf einer Salzwiese gedeiht? Man weiß es nicht, wie so vieles. Auf einem 10.000 m Grundstück ganz hinten in der letzten Ecke stören 6-7 Meter hohe Grenzpflanzen weniger als bei einem 350 m Grundstück, wo es einem unter Umständen das Wohnzimmer dunkel macht.
Fred Erik aus Mittelhessen
28.03.25, 12:49 Uhr
@ Frank aus Fritz - 28.03.25, 11:24 Uhr
Stimme Ihnen voll zu. Ich habe schon erlebt, dass die Wurzeln eines alten, meterhohen Bambus noch in 20m Entfernung auf Nachbargrundstücken massig Austriebe bildeten, und dass die Wurzeln unter die Außendämmung des Betonkellers wuchsen, dessen Haus auf dem gleichen Grünstück stand. Dabei wurde diese so beschädigt, dass das Gebäude rundherum aufgegraben werden musste, um die Dämmung zu ersetzen.
Dabei zeigte sich nicht nur, dass zwischen alter Dämmung und Kellerwand eine Schicht aus Bambuswurzeln war, sonden dass diese sogar begannen, unter die Bodenplatte zu wachsen.
Es war ein teurer und immenser Aufwand, den Bambus wieder loszuwerden.
Interessiert niemand
28.03.25, 12:49 Uhr
Die Höhe der Bambushecke stellt sicher, dass die Nachbarin immer ein bisschen über den Dingen steht.
Dennis aus Frankfurt
28.03.25, 12:46 Uhr
Ich arbeite selbst bei einem Gericht. Manchmal greift man sich an den kopp über was gestritten wird. Manche Leute haben echt viel Zeit und Geld. Ob krähender hahn oder misthaufen. Müll auf der strasse oder auf Grundstück. Uns geht die Arbeit nicht aus.
G.g.
28.03.25, 12:34 Uhr
Das neue Drama. Fortsetzung Teil 2 ...zum Knallerbsenstrauch ....von Frau Zindler .... !
Soweit sogut. Und wer Sprichwörter kennt, weiß auch, dass der BRÄVSTE nicht in Frieden leben kann ---WENN es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
Ein einziger Grund gegen den Bambus vorzugehen wäre, wenn dieser sich über die Grenze hinweg auf das Nachbargrundstück verbreiten würde. DAS weäre dann wirklich Unzumutbar; nur wie solle man das wiederum verhindern ?
Heiner aus Maintal
28.03.25, 12:21 Uhr
@S.Herr..typisch deutsch ist immer etwas als typisch deutsch zu bezeichnen. Regelungen wie die zur Heckenhoehe finden sie in vielen Ländern. In einigen sogar noch restriktiver als bei uns.
Daniel aus Frankfurt
28.03.25, 12:12 Uhr
Vielleicht ist die Nachbarin ja mal in Urlaub und es ist Neumond. Hilfe zur Selbsthilfe ist da wohl angesagt. Ich hätte auch ungern eine 6m hohe an meiner Grundstücksgrenze.
Klaus aus Massenheim
28.03.25, 11:43 Uhr
Das fatale an Bambus ist nicht die Höhe er wächst munter unter der Erde weiter und breitet sich enorm aus
Frank aus Fritz
28.03.25, 11:24 Uhr
Hätte der eine nachgegeben, wären den Parteien jede Menge Ärger erspart geblieben. Das Ego ist manchmal nicht zu zügeln.
"Nimm dir einen guten Nachbarn anstelle eines Hauses."
S. Akin aus Frankfurt
28.03.25, 11:23 Uhr
Tja, Bambus ist so ziemlich das Einzige, was schneller wächst als meine To-Do-Liste...
Blattlaus-Bändiger aus Frankfurt am Main
28.03.25, 11:13 Uhr
Das ist so typisch deutsch! Gibt es wohl in keinem anderen Land. Der Deutsche braucht für alles eine Reglementierung, anders verliert er die Kontrolle über sein Leben.
S.Herr
28.03.25, 11:10 Uhr