Verwaltungsgerichtshof Kassel Nächste Klage gegen geplanten Wiesbadener Stadtteil Ostfeld abgewiesen

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat eine weitere Klage gegen den neuen Wiesbadener Stadtteil Ostfeld zurückgewiesen. Geklagt hatten mehrere Grundstückseigentümer, auf deren Flächen das Neubaugebiet entstehen soll.

Eine Zeichnung des Areals mit viel grüner Farbe.
So könnten Teile von Wiesbaden-Ostfeld von oben aussehen. Bild © Stadt Wiesbaden
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Die Stadt Wiesbaden darf das neue Stadtviertel "Ostfeld" weiter planen. Der Weg für die Entwicklung des Stadtteils für rund 10.000 Bewohner und einen neuen Hauptsitz des Bundeskriminalamtes (BKA) ist vorerst frei.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel lehnte die Klage mehrerer Grundstückseigentümer gegen die hessische Landeshauptstadt ab. Laut dem Urteil ist die Satzung für die Entwicklung des geplanten Stadtviertels im Südosten der Kommune mit insgesamt rund 450 Hektar rechtmäßig - die Stadt sei bei der Stadtteil-Entwicklung also bisher korrekt vorgegangen.

Argumente laut VGH derzeit nicht zutreffend

Die klagenden Grundstückseigentümer, darunter Bauern, hatten unter anderem Wiesbadens vorhergesagtes weiteres Bevölkerungswachstum angezweifelt. Zudem gebe es zu viel Fluglärm des nahen US-Militärs.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies diese und andere Argumente in seinem Urteil (4 C 1166/22.N und 4 C 1691/21.N) zurück. In Bezug auf Themen wie Fluglärm, Aspekte des Klimaschutzes und der Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr enthalte die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme weder entsprechende konkrete Planungen noch gebe sie der Kommune eine verbindliche Vorgabe - weswegen es keiner Prüfung bedurft habe.

Die Revision wurde nicht zugelassen, wogegen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich wäre. 

Erst kürzlich hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine Klage des Naturschutzbundes BUND gegen das geplante Ostfeld abgewiesen.

Mende: "Gräben der Vergangenheit überwinden"

Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) begrüßte das neue Urteil und rief dazu auf, "dass jetzt alle nach vorne sehen und die Gräben der Vergangenheit überwinden". Der Druck auf dem Wiesbadener Wohnungsmarkt sei spürbar und vor allem für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen eine Herausforderung.

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Die Entwicklung des Ostfelds sei daher eine große Chance, bezahlbaren Wohnraum für zehntausend Menschen zu schaffen. "Es ist ein Riesenprojekt", so Mende. Derzeit hat die Stadt rund 285.000 Einwohner.

Fassungslosigkeit bei Grundstückseigentümern

Die Grundstückseigentümer hingegen sind teilweise fassungslos, andere zeigen sich wenig überrascht. Landwirt und Landbesitzer Adolf Born ist einer der fünf Betroffenen, die geklagt hatten. "Wir müssen mit der Entscheidung leben", sagt er. Eigentlich will Born sein Ackerland behalten. Sein Sohn hat Landwirtschaft studiert und möchte den Betrieb weiterführen.

Nun geht es mit den Planungen weiter. Die betroffenen Landeigentümer bekommen Tauschland und Ausgleichszahlungen. Dass die Stadt ihnen nur den Preis für Ackerland und nicht den Preis für Bauland zahlt, ist rechtlich korrekt - das hat das Gericht deutlich entschieden.

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de mit Informationen von Andrea Bonhagen (hr), dpa/lhe