Landgericht Gießen Neuer Prozess gegen Mörder von Ayleen
Nach dem Urteil wegen Ermordung der 14 Jahre alten Ayleen muss der Täter ab Montag wieder vor Gericht erscheinen. Dabei geht es um einen anderen Fall - und um seine Sicherungsverwahrung.
Mehr als ein Jahr nach dem Urteil muss der Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg am Montag erneut vor Gericht. Dabei geht es allerdings nicht um den Mord an Ayleen, der bereits rechtskräftig verurteilt ist, sondern um andere Straftaten, die Jan P. auch begangen haben soll.
Konkret geht es um den Fall eines zur Tatzeit 13 Jahre alten Mädchens. P. soll in einem Fall onaniert haben, während er mit ihm ein Videotelefonat führte - nur wenige Wochen vor dem Mord an Ayleen.
Der Fall war bereits im Ayleen-Prozess im vergangenen Jahr Teil der Anklage, damals allerdings ausschließlich wegen des Beschaffens kinderpornografischer Inhalte. Nun wirft die Staatsanwaltschaft P. zusätzlich noch sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt vor.
Neuer Prozess nach BGH-Beschluss
Dass Ayleens Mörder überhaupt erneut vor Gericht erscheinen muss, liegt an einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte die Verurteilung des Mannes wegen Mordes zwar für rechtskräftig erklärt, zugleich aber festgestellt, dass über die Strafe bezüglich der Kinderpornographie neu entschieden werden muss - und damit auch über die gegen ihn verhängte Sicherungsverwahrung.
Für eine Anordnung der Sicherungsverwahrung gelten bestimmte formelle Voraussetzungen. Dazu gehört, dass mindestens zwei separate Straftaten vorliegen, die eine empfindliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Nach einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung wurde der Strafrahmen für Kinderpornografie aber mittlerweile verändert. Sie gilt nun nicht mehr als Verbrechen, sondern als Vergehen - und kann damit keine Grundlage mehr für eine Sicherungsverwahrung sein. Mit einer Verurteilung zu mindestens zwei Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt, wie sie die Staatsanwaltschaft nun anstrebt, würde Jan P. die formellen Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung aber wieder erfüllen.
Leiche im Teufelsee gefunden
Der mittlerweile 32-jährige Mann aus Waldsolms (Lahn-Dill) und Ayleen aus Gottenheim in der Nähe von Freiburg hatten sich über das Internet kennengelernt. Nach ersten Kontakten hatte der Mann die Jugendliche massiv bedrängt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit erpresst.
Am 21. Juli 2022 hatte der Mann dann Ayleen in Gottenheim abgeholt, sie in ein Waldstück bei Langgöns (Gießen) gebracht und dort getötet. Ayleens Leiche wurde einige Tage später im Teufelsee in der Wetterau gefunden.
Im Prozess kam zutage, das P. in den Monaten vor dem Mord mit Dutzenden weiteren jungen Mädchen ähnliche Chatkontakte aufgebaut hatte. Die Aussage der 13-Jährigen, um die es im aktuellen Verfahren geht, war per Videoaufzeichnung im Verfahren gezeigt worden.
Vorwurf wegen Verdacht des sexuellen Missbrauchs
Das Landgericht Gießen hatte den Mann im September 2023 unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung und Nötigung sowie wegen des Beschaffens kinderpornographischer Inhalte zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Sicherungsverwahrung an.
Laut BGH muss nun eine andere als Schwurgericht zuständige Kammer des Landgerichts Gießen die Einzelstrafe bezüglich der Kinderpornographie neu verhandeln. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist davon nicht beeinträchtigt.