Im Zuge des neuen Cannabis-Gesetzes sind in Hessen zum Stichtag des Inkrafttretens Anfang April nach Angaben der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft neun Menschen vorzeitig aus der Haft entlassen worden.

"In mehreren weiteren Fällen kam es wegen anderweitiger, zur Vollstreckung notierter Strafen nicht zu einer Entlassung, sondern lediglich zu einer Verkürzung der Haftzeit", erläuterte Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk auf dpa-Anfrage. Die Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität habe die hessischen Staatsanwaltschaften bereits Anfang November 2023 gebeten, alle offenen Strafverfahren mit Blick auf die neuen Vorgaben zu prüfen. Die Amnestieregelung führe bei den Staatsanwaltschaften und nachfolgend auch bei den Gerichten zu einer erheblichen Mehrbelastung. 

Der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit sind seit dem 1. April bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Mit der Teillegalisierung gibt es eine Amnestie für Menschen, die wegen Cannabis-Besitzes in kleineren Mengen strafrechtlich verfolgt wurden.