"NSU 2.0"-Urteil in Frankfurt rechtskräftig
Die Haftstrafe gegen den Verfasser der sogenannten "NSU 2.0"-Drohschreiben ist rechtskräftig.
Laut Mitteilung vom Montag änderte der Bundesgerichtshof (BGH) den Schuldspruch des Frankfurter Landgerichts geringfügig und verwarf die Revision im Übrigen. Der Mann ist unter anderem wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Bedrohung zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt. Er hatte Drohungen an Anwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens geschrieben.