Unbegrenzte Fahrerlaubnis Nur wenige Hessen verzichten freiwillig auf ihren Führerschein

Etwa 2.200 Autofahrer haben in Hessen zuletzt ihren Führerschein abgegeben. Wie Umfrage in den Landkreisen zeigt, haben sich aber nur wenige freiwillig zu diesem Schritt entschieden. Die Zahlen liegen oft im einstelligen Bereich.

Führerschein in Geldbeutel
Freiwillig gibt kaum jemand seinen Führerschein in Hessen zurück Bild © Imago Images
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2.188 Autofahrerinnen und Autofahrer haben nach Angaben des Kraftfahrtbundesamts 2022 ihre Führerscheine in Hessen abgegeben. Doch nur ein Bruchteil dürfte das richtig freiwillig getan haben: Eine Umfrage unter den 21 Landkreisen im Bundesland zeigt, dass die freiwilligen Rückgaben zum Teil verschwindend gering sind. 

Jährlich geben etwa im Main-Kinzig-Kreis zwischen 30 und 35 Menschen ihren Führerschein zurück, teilte der Landkreis auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Rückgabe hänge überwiegend mit dem Alter oder gesundheitlichen Gründen zusammen. 

Entziehung kann Grund für Abgabe sein

In der Praxis geben jedoch die wenigsten Personen ihre Fahrerlaubnis aus eigener Initiative zurück, sagte eine Sprecherin des Wetterau-Kreises. Meist seien vor der Rückgabe sogenannte Eignungsüberprüfungsmaßnahmen angeordnet worden, die zu dem Ergebnis gekommen seien, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen sei.

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Grund für diese Maßnahmen könnten Alkohol- oder Drogenkonsum, Straftaten, Erkrankungen oder ein hoher Punktestand im Verkehrszentralregister sein. Weil das Entziehen des Führerscheins mit Kosten verbunden sei, würden sich in so einer Situation dann viele Menschen dazu entscheiden, ihren Führerschein freiwillig abzugeben. 

Abgaben im einstelligen Bereich

In vielen Landkreisen sind die richtig freiwilligen Verzichte deshalb sehr gering. "Freiwillige Führerscheinabgaben kommen hier extrem selten vor, geschätzt sind es vielleicht zwei bis fünf Fälle im Jahr", heißt es etwa im Vogelsbergkreis.

In Limburg-Weilburg liegt die Zahl ebenfalls bei unter fünf und im Odenwaldkreis kommt es jährlich maximal zu zwei Fällen einer freiwilligen Abgabe. Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und im Schwalm-Eder-Kreis wurden bisher gar keine solchen Fälle registriert. 

Bad Homburg: Jahresticket als Motivator?

Eine Steigerung der Abgaben ist hingegen im Hochtaunuskreis zu verzeichnen. Waren es 2019 noch 79 Fälle, so stieg die Zahl im Jahr 2020 auf 147 und bewegt sich seitdem auf einem ähnlichen Niveau. 

Die Steigerung könne man damit erklären, dass die Stadt Bad Homburg 2020 ein kostenfreies Jahresticket für dort wohnhafte Senioren eingeführt habe, erklärte eine Sprecherin. Insofern sei zu vermuten, dass die Senioren wahrscheinlich mindestens die Hälfte der Verzichte ausmachten.

Fahrerlaubnis nicht begrenzt

In Deutschland hat die Fahrerlaubnis für Autos und Motorräder grundsätzlich kein Verfallsdatum. Sie gilt ein Leben lang. Ausnahmen gelten nur für Lkw-Fahrer. Die EU-Kommission hatte jüngst vorgeschlagen, dass ältere Menschen ihren Führerschein öfter als jüngere Menschen erneuern lassen müssen – und dafür medizinische Tests vorzulegen sind. Das Europäische Parlament hat dies aber abgelehnt.

Es soll nun die Entscheidung der Mitgliedsstaaten sein, ob sie verpflichtende regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen von Autofahrern einführen wollen. "Deutschland möchte solche Zwangsuntersuchungen nicht haben", betonte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP).

Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat lehnt eine verpflichtende Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Senioren als unverhältnismäßig ab. Ältere Menschen hätten im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil eine unterproportionale Unfallbeteiligung, hieß es.

Weitere Informationen

Wann der Führerschein getauscht werden muss

In den kommenden Jahren müssen bis zu 15 Millionen alte Papierführerscheine und etwa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine umgetauscht werden. Bis 2033 soll der Prozess abgeschlossen sein.

Der Grund: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Die Papierführerscheine wurden bis zum 31.12.1998 ausgestellt und die Scheckkarten, die bereits umgetauscht werden müssen, bis zum 18.1.2013.

Ein zeitlicher Stufenplan regelt, wer wann dran ist. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2025 - bis zu diesem Datum müssen alle zwischen 1971 und 1998 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033


Weitere Informationen: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Ende der weiteren Informationen
Sendung: hr-iNFO,

Quelle: dpa/lhe

Ihre Kommentare Führerschein bis zum Lebensende – richtig so?

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24 Kommentare

  • Wie bitte soll auch ein älterer Mensch auf dem Land einkaufen, zum Arzt, zur Bank, zur Post, Freunde und Familie besuchen bei dem ÖNV? Da nützt auch ein Billigticket nichts wenn es keine Anbindung gibt oder die betreffenden Person nicht online unterwegs ist? Bei mir am Ort gibt es noch nicht mal die Möglichkeit ein Ticket zu kaufen, dafür muss ich erstmal 15-20 km fahren bis ich dazu die Chance bekomme. Der Bus - wenn er denn überhaupt geht kommt unter der Woche stündlich und am Wochenende oder Feiertags alle 2 Stunden.
    Wenn der Führerschein in Frage gestellt wird, dann bitte auch das Sozialverträgliche Ableben gleich mitliefern.
    Krass? Aber so sieht die Realität aus

  • Ja,da der öffentliche Nahverkehr in Hessen sehr schlecht ausgebaut ist.

  • @ Christine Siering,30.07.24, 14:39 Uhr
    Sie scheinen etwas zu verwechseln. Genau das passiert doch jetzt. Nämlich das der Führerschein zeitlich begrenzt wird (Gültigkeit max. 15 Jahre).
    Um bestimmte Fahrzeuge führen zu dürfen muss man eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen, die durch ein Dokument, den Führerschein, nachgewiesen wird. Und Dokumente können zeitlich befristet werden. Ein abgelaufener Führerschein ist, solange man eine gültige Fahrerlaubnis hat, daher auch unproblematisch. Hat man seinen Führerschein vergessen und wird erwischt handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit welches mit 10,- bis 15,- sanktioniert wird während das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat darstellt (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) . Die Fahrerlaubnis gilt grundsätzlich lebenslang, kann aber, da gesetzlich geregelt, unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.

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