Oberlandesgericht Frankfurt - Schmerzensgeld für Frühchen

Wegen fehlerhafter Begleitung einer Hochrisikoschwangerschaft hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) einem schwerstbehinderten Kind 720.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Wie das OLG mitteilte, war die mit eineiigen Zwillingen schwangere Mutter (37) wochenlang in einer Geburtsklinik ohne Frühchen-Intensivstation behandelt worden.

Als eines der Kinder starb, wurde das zweite Kind per Notkaiserschnitt zur Welt geholt, erlitt aber schwerste Gehirnschäden. Das Kind habe unter anderem eine ausgeprägte Entwicklungsstörung, sei blind und habe eine starke Hörschwäche (Urteil vom 18.2.2025, Az. 8 U 8/21).

Auf Grundlage eines Gutachtens wurden der beklagte Arzt und die Klinik zu dem Schmerzensgeld verurteilt. Die erlittenen Gesundheitsschäden würden diese Höhe rechtfertigen. Das OLG bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz, die Berufung der Beklagten blieb erfolglos. Die Entscheidung des OLG ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: hessenschau.de