Oberlandesgericht Frankfurt - Urteil gegen Ex-AWO-Chef rechtskräftig
Das Urteil gegen den Ex-Geschäftsführer der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO), Jürgen Richter, wegen Missbrauchs von Titeln ist rechtskräftig.
Seine Revision sei verworfen worden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Montag mit. Der Angeklagte war 2022 vom Amtsgericht wegen eines unberechtigt geführten Doktortitels zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt worden. Das Landgericht hatte die hiergegen eingelegte Berufung verworfen, das OLG verwarf nun auch die hiergegen eingelegte Revision.