Oberlandesgericht Frankfurt Höhere Bußgelder für SUV-Fahrer nicht grundsätzlich zulässig
350 statt 200 Euro verhängte das Amtsgericht Frankfurt gegen einen Rotsünder, weil dieser im SUV unterwegs war. Nach der Art des Autos zu unterscheiden, war aber nicht rechtens.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Donnerstag das Urteil gegen einen SUV-Fahrer bestätigt, der an einer Kreuzung über Rot gefahren war. Mit der Begründung der Vorinstanz war das OLG aber nicht einverstanden.
Was war passiert? Weil der Fahrer mit seinem SUV über Rot gefahren war, verurteilte ihn das Amtsgericht Frankfurt im Juni zu einem Bußgeld von 350 statt der üblichen 200 Euro sowie einem Monat Entzug der Fahrerlaubnis. Begründet wurde das mit der "größeren abstrakten Gefährdung durch das geführte Kraftfahrzeug", und auch damit, dass der Mann schon häufiger im Straßenverkehr aufgefallen war.
Gefährdung zu ungenau eingeschätzt
Das Bußgeld wegen des Autotyps höher anzusetzen, war aus Sicht des Oberlandesgerichts aber nicht rechtmäßig. Zwar sei es richtig, dass die Gefahr einer Verletzung anderer Verkehrsteilnehmer bei einem SUV höher als bei einem Kleinwagen sein könne.
Doch ein Abweichen vom Bußgeldkatalog sei nur in sehr gravierenden Fällen möglich. Schließlich wurde der Bußgeldkatalog extra eingeführt, damit sehr häufig vorkommende Vergehen grundsätzlich gleich geahndet werden. SUV-Modelle seien außerdem sehr unterschiedlich und daher nicht pauschal einzustufen. Das Gericht hätte also genauer untersuchen müssen, ob der SUV des Angeklagten an genau der Kreuzung, an der sich die rote Ampel befand, andere Verkehrsteilnehmer wahrscheinlicher verletzt hätte als ein anderes Fahrzeug.
350 Euro in dem Fall trotzdem fair
Trotzdem sei die höhere Strafe gerechtfertigt, nämlich weil der Betroffene 13 Monate zuvor schon einmal über Rot gefahren und dabei erwischt worden sei.
Für andere SUV-Fahrer bedeutet die Entscheidung: Sie müssen im Normalfall keine höheren Strafen fürchten - außer, sie werden mehrmals hintereinander erwischt.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Sendung: hr-iNFO, 20.10.2022, 13 Uhr
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