Oberlandesgericht Frankfurt Prozess gegen PKK-Mitglied ab 24. April
Ein mutmaßliches Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK muss sich ab 24. April vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verantworten.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Angeklagte soll seit Juli 2019 als hauptamtlicher Kader der PKK tätig gewesen sein.
In dieser Funktion soll er Leitungsaufgaben wahrgenommen und zunächst die Region Gießen und später die Gebiete Kassel und Erfurt betreut haben.