Oberlandesgericht legt Nachbarschaftsstreit bei Hecke zu hoch: Nachbarin kommt ohne Haftstrafe davon

Weil eine Frau ihre Hecke nicht wie vereinbart gekürzt hat, bekam sie vom Landgericht die Wahl: Zahlen oder ab ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht hat nun entschieden: Ihr Nachbar kann die Hecke einfach selbst schneiden. Aber mit Auflagen.

Hecke mit Gartenschere
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Deutsches Drama in zwei Akten: Ein Nachbarschaftsstreit um eine nicht akkurat geschnittene Hecke hat in Hessen gleich zwei Gerichte beschäftigt. Jetzt hat das Oberlandesgericht in Frankfurt den Zwist beigelegt. In einer nicht anfechtbaren Entscheidung stellte das OLG am Montag fest: Eine Frau muss doch nicht fürchten, hinter Gitter zu wandern, nachdem sie ihrer Trimmpflicht nicht nachgekommen war.

Die Frau hatte Beschwerde gegen eine Entscheidung des Hanauer Landgerichts eingelegt. Dieses hatte sie nach einer Klage eines gefrusteten Nachbarn vor die Wahl gestellt: Entweder sie zahle ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro, oder sie verbringe einen Tag in Zwangshaft.

Landgericht will Frau zur Zahlung verdonnern

Was hatte zu dieser drastischen Androhung geführt? Die Frau, so das OLG, war ihrer – Vorsicht: Behördensprech – "im Rahmen eines Vergleichs getroffenen Verpflichtung" nicht nachgekommen, "sich über die Länge der überdachten Terrasse der Beklagten ziehende Bepflanzung auf ihrer Seite auf eine Höhe von 2,50 m zu kürzen und auf dieser Höhe zu halten".

Die Pflicht, ihre Hecke auf einer Höhe von 2,50 Meter zu trimmen, hatte sie zur Unzufriedenheit ihres aufmerksamen Nachbarn nicht erfüllt. Woraufhin dieser vors Landgericht zog – und in erster Instanz Recht bekam.

Die Frau, die offenbar weder Lust auf eine Strafe noch auf eine Nacht im Gefängnis hatte, wehrte sich vor dem OLG. Dieses fand nun einen Kompromiss und drückt damit symbolisch dem Nachbarn die Heckenschere in die Hand: Und zwar könne der Nachbar selbst zur Schere greifen und die Hecke auf die angemessene Höhe kürzen. Ein Zwangsgeld beziehungsweise Knast sei daher keine angemessene Strafe.

Nachbar darf selbst die Heckenschere anlegen - aber nur mit Duldung

Natürlich will auch eine solche Handlung ganz korrekt und wasserdicht festgehalten werden. So könne der Mann vor dem Landgericht beantragen, "ermächtigt zu werden, die erforderlichen Maßnahmen – unter Einhaltung der naturschutzrechtlichen Grenzen – selbst zu ergreifen."

Und weil in diesem Zuge die Notwendigkeit bestehen könnte, das Grundstück der renitenten Nachbarin zu betreten, folgt sogleich der nächste juristische Fallstrick: Für einen solchen Fall, so das OLG, "könnte auch eine entsprechende Duldungspflicht mit ausgesprochen werden". Recht und Ordnung wieder hergestellt. Deutschland eben.

Quelle: hessenschau.de/Fabian Weidenhausen