Corona-Impfklage zurückgewiesen

Das Pharmaunternehmen Biontech muss im Falle behaupteter Schäden nach einer Impfung gegen das Coronavirus keinen Schadensersatz zahlen.

Für die Beurteilung einer Nutzen-Risiko-Abwägung kommt es auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse an, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Donnerstag mitteilte. Diese muss die Klägerin gegebenenfalls beweisen. Eine Frau hatte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geklagt. 2021 war sie drei Mal geimpft worden. Seitdem leidet sie nach eigenen Angaben unter anderem an einer Herzmuskelschwäche.

Quelle: hessenschau.de