Schlappe für Frankfurter Ermittler Oligarchen-Anwälte wehren sich erfolgreich gegen Durchsuchung
Das Landgericht Frankfurt hat die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei, die den russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanow vertritt, für rechtswidrig erklärt. Das Gericht wies damit Ermittlungen der Frankfurter Oberstaatsanwaltschaft nicht zum ersten Mal in die Schranken.
Der russisch-usbekische Geschäftsmann Alischer Usmanow und seine Anwälte wehren sich. Schon seit einiger Zeit ist der 69-Jährige im Visier der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft - sie ermittelt wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung.
Und offenbar wehren sich Usmanow und seine Anwälte nicht nur gegen Teile dieser Ermittlungen - sondern sie tun das auch erfolgreich, wie etwa gegen eine Durchsuchung der Kanzlei, die den milliardenschweren Mann vertritt.
Zahlung aus Moskau rückt Kanzlei in den Fokus der Ermittler
Wie jetzt bekannt wurde, ist die Durchsuchung Anfang August vom Landgericht Frankfurt (LG) als rechtswidrig eingestuft worden. Die Generalstaatsanwaltschaft, die die Durchsuchung zu verantworten hatte, bestätigte das dem hr. Zuerst hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) darüber berichtet.
Bei den Ermittlungen gegen Usmanow wurden dem LG Frankfurt zufolge rechtsstaatliche Grundsätze missachtet, die Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in München wurde unrechtmäßig durchsucht. Die Durchsuchung fand bereits im Februar statt.
Vorangegangen war die Zahlung einer sechsstelligen Summe aus Moskau an die Kanzlei. Die im Bereich Geldwäsche federführende Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft erklärte auf hr-Nachfrage, die Zahlung hätte die Kanzlei bei der Deutsche Bundesbank anzeigen müssen - das wurde sie aber zunächst nicht.
Usmanow auf Sanktionsliste
Erst als die Staatsanwälte darauf aufmerksam wurden und darauf hinwiesen, sei die Zahlung nachträglich gemeldet worden. Im Februar seien deshalb Räume der Kanzlei durchsucht worden, um "Beweismittel zu der Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung und den diesbezüglichen Absprachen hierzu sicherzustellen", so ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
Zu Unrecht, entschied das Landgericht. Rechtsmittel können gegen diese Entscheidung nicht mehr eingelegt werden.
Geschätztes Vermögen von 15 bis 20 Milliarden Dollar
Usmanow besitzt Schätzungen von verschiedenen Finanzfachzeitschriften zufolge ein Vermögen zwischen 15 und 20 Milliarden Dollar. Er ist unter anderem beteiligt an Metall-Firmen, Telekommunikationsunternehmen, Zeitungen und russischen sozialen Netzwerken.
Seit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine steht er auf der Sanktionsliste der Europäischen Union, darf nicht mehr einreisen oder Geschäfte machen. Seine Villen in Deutschland darf er deshalb nicht mehr nutzen oder vermieten.
Es ist deshalb auch bereits das zweite Mal, dass eine Razzia der Generalstaatsanwaltschaft im Nachhinein als rechtswidrig eingestuft wurde. Die 2022 vollstreckten Durchsuchungsbeschlüsse für Immobilien unter anderem im Taunus und am Tegernsee sowie auf der millionenteuren Superyacht "Dilbar" wurden ebenfalls für unzulässig erklärt.
Keinen Einfluss auf Ermittlungen
Ein laut Frankfurter Amtsgericht begründeter Anfangsverdacht auf Geldwäsche konnte das Landgericht Frankfurt damals nicht nachvollziehen.
Ebenso wie im aktuellen Fall: Das Landgericht Frankfurt entschied nun, dass anwaltliche Leistungen schon dem Wortlaut nach nicht unter die Sanktionsvorschriften fallen. Zudem habe jeder das Recht, sich effektiv verteidigen zu lassen, was notwendigerweise auch die Zahlung von Anwaltskosten umfasse, schreibt die FAZ.
Justizminister: "Nicht ungewöhnlich"
Justizminister Roman Poseck (CDU) teilte mit: "Es ist in unserem Rechtsstaat nicht ungewöhnlich, dass es, wie auch im vorliegenden Fall, zu unterschiedlichen Bewertungen zwischen Staatsanwaltschaften und Gericht kommt."
Diese Urteile hätten allerdings keinen Einfluss auf die weiteren Ermittlungen, teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft mit. Das Ermittlungsverfahren laufe noch weiter.