Panne bei Staatsexamen Hessen druckt Lösungen in Jura-Prüfung ab

Das zweite Staatsexamen gilt als stressigste Phase für angehende Anwälte und Richter. Nun musste eine hessenweit geschriebene Klausur abgebrochen werden: In der Aufgabe versteckten sich auch die Lösungen. Dutzende Prüflinge müssen nachsitzen.

Ein Schild warnt vor einer Prüfungssituation.
Das zweite Staatsexamen ist die letzte Prüfung für die Juristen und Juristinnen. Bild © picture-alliance/dpa
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Es sollte eine der letzten Prüfungen ihres jahrelangen Ausbildungswegs sein, die die 172 Rechtsreferendare aus ganz Hessen am Freitag im Rahmen ihres zweites juristischen Staatsexamens schreiben sollten.

Doch als das dafür in ganz Hessen verantwortliche Justizprüfungsamt am Morgen die Arbeitsrecht-Klausur verteilte, erhielten die Juristen und Juristinnen in den Aufgabenzetteln nicht nur den zu lösenden juristischen Fall, sondern es wurde gleich auch ein Teil der Lösungen mitabgedruckt, wie Prüflinge dem hr berichteten.

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"Versehentlich Lösungshinweise ausgegeben"

Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte am Freitagnachmittag die Panne bei der landesweiten Klausur. Es wurden "versehentlich Sachverhalte mit Teilen der Lösungshinweise an die Kandidatinnen und Kandidaten ausgegeben", teilte der Sprecher mit.

Alle Standorte des Justizprüfungsamts, an denen die Arbeitsrecht-Klausur für das zweite Staatsexamen an diesem Freitag geschrieben werden sollte, seien davon betroffen gewesen, darunter etwa Frankfurt und Wiesbaden, sagte der Sprecher. Die Klausur wurde abgebrochen.

"Das Justizprüfungsamt ist sich sehr bewusst darüber, welche Leistung die Kandidatinnen und Kandidaten für die Staatsexamensklausuren aufbringen müssen", sagte der Sprecher und bedauerte den Vorfall.

Wieso es zu der Panne kam, war am Freitag noch unklar. Die Ursache würde nun umfassend aufgeklärt, betonte er.

Eine von acht schriftlichen Klausuren

Die verpatzte Arbeitsrecht-Klausur ist nur eine von insgesamt acht schriftlichen Klausuren des zweiten Staatsexamens. Neben dem schriftlichen Teil müssen die Rechtsreferendare noch eine mündliche Prüfung absolvieren.

Nur wer das zweite Staatsexamen besteht, erhält die Befähigung zum Richteramt und darf später als Richterin, Staatsanwalt, Rechtsanwältin oder als Jurist im höheren Verwaltungsdienst arbeiten.

Das zweite Staatsexamen folgt auf das zweijährige Rechtsreferendariat nach dem Studium der Rechtswissenschaft.

Nachholtermin in der kommenden Woche

Am kommenden Mittwoch müssen die 172 Kandidaten und Kandidatinnen nochmals ran: Denn dann wird die Pannen-Prüfung im Arbeitsrecht nachgeholt, wie das Ministerium mitteilte.

Alle Prüflinge könnten sich bis dahin "mit ihren Fragen und allen anderen Anliegen zur Nachholklausur vertrauensvoll an das Justizprüfungsamt wenden", sagte der Sprecher. Sie seien bereits am Nachmittag über den neuen Termin informiert worden.

Gegen 9 Uhr werden dann erneut die Aufgabenzettel für die Arbeitsrecht-Klausur verteilt. Bis dahin werde man im Justizprüfungsamt "alles dafür tun, dass der heutige Tag ein einmaliges Ereignis in seiner Geschichte bleibt", versprach der Sprecher des Justizministeriums am Freitag.

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Sendung: hr3,

Quelle: hessenschau.de mit Informationen von Marvin Mendel (hr)