Landgericht Darmstadt Parkplatzstreit in Bad König: Fünf Jahre Haft für Schüsse in die Beine

Eigentlich ging es nur um einen Parkplatz in Bad König. Doch dann eskalierte der Streit und ein 29-Jähriger schoss zwei Menschen in die Beine. Dafür muss er jetzt fünf Jahre ins Gefängnis, wie das Darmstädter Landgericht entschied.

Polizeieinsatz nach Schüssen in Bad König
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Das Landgericht Darmstadt hat am Mittwoch das Urteil im Prozess um Schüsse auf einem Parkplatz in Bad König (Odenwald) gefällt. Der 29 Jahre alte Angeklagte, der zwei Menschen in die Beine schoss, muss fünf Jahre ins Gefängnis.

Ein 30 Jahre alte Mitangeklagter, der sechs Menschen mit Pfefferspray verletzt hatte, erhielt zwei Jahre auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 10.000 Euro. "Männer mit dicken Oberarmen sind häufig ganz schwach, was die Frustrationstoleranz angeht", sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner in der Urteilsbegründung.

Geplante Versöhnung eskalierte

Die beiden Verurteilten hatten sich am 23. Oktober 2022 mit einer Familie vor deren Haus in Bad König getroffen. Geplant war eine Versöhnung nach einem Streit um einen Parkplatz am Abend zuvor. Die Lage eskalierte. Der 29-Jährige schoss zwei Menschen in die Unterschenkel und der 30-Jährige verletzte sechs Personen mit Pfefferspray.

"Sie waren unterlegen und das ließ der Stolz nicht zu", sagte der Richter zu dem Mann. Deswegen hätten beide am nächsten Abend klar machen wollen, dass man so nicht mit ihm umspringen könne.

Verteidigung hatte Freisprüche gefordert

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft waren die Attacken geplant. Sie plädierte beim einschlägig vorbestraften 29-Jährigen auf sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags.

Für den bislang nicht aufgefallenen 30-Jährigen forderte sie zwei Jahre auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.

Beide Angeklagten hatten den Waffeneinsatz gestanden, aber erklärt, dass sie von der Familie zuerst angegriffen worden seien. Ihre Verteidiger hatten auf Notwehr plädiert und Freisprüche gefordert.

Der Richter sah in seiner Urteilsbegründung keinen Tötungsvorsatz - allerdings auch keine Notwehrsituation.

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Sendung: hr1, 16.08.2023, 14 Uhr

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Quelle: hessenschau.de