"Boystown"-Prozess Staatsanwaltschaft fordert für zwei Angeklagte Sicherungsverwahrung

Vier Männer müssen sich vor dem Frankfurter Landgericht für den Betrieb der Darknet-Plattform "Boystown" und zum Teil wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert harte Strafen.

Angeklagte und Anwälte vor dem Landgericht Frankfurt
Im "Boystown"-Prozess müssen sich mehrere Männer vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat für zwei von drei mutmaßlichen Betreibern der Darknet-Plattform "Boystown" lange Haftstrafen mit Sicherungsverwahrung beantragt. Für einen 49 Jahre alten Mann aus Oberbayern forderte die Staatsanwältin am Montag zwölf Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung, ein 42 Jahre alter Mann aus Nordrhein-Westfalen soll nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft elf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, ebenfalls mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Betrieb der Plattform und sexueller Kindesmissbrauch

Den beiden Männern wird neben dem Betrieb der internationalen Kinderpornografie-Plattform "Boystown" vorgeworfen, Kinder in insgesamt über 40 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Für den dritten mutmaßlichen Betreiber der Plattform, einen 60 Jahre alten Mann aus Norddeutschland, fordert die Generaltstaatsanwaltschaft eine Haftstrafe von acht Jahren.

Der vierte Angeklagte, ein 66 Jahre alter Mann aus Hamburg, wird nicht selbst zu den mutmaßlichen Betreibern gezählt, soll aber einer der aktivsten Nutzer der Plattform gewesen sein. Für ihn fordert die Anklage sechs Jahre Haft.

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Die Plattform "Boystown"

  • Die Plattform im Darknet hatte über 400.000 Mitglieder und über eine Million Forenbeiträge, die schweren sexuellen Missbrauch an Kindern zeigten. Die Seite war mit Chatbereichen in verschiedenen Sprachen international ausgerichtet.
  • Im April 2021 schaltete das Bundeskriminalamt mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Seite ab, 2019 war sie gestartet.
  •  Bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft ist die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität angesiedelt, die bundesweit für diese Fälle zuständig ist.
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Urteil am Mittwoch erwartet

Im Prozess haben inzwischen alle Angeklagten ihre Taten gestanden. Die Verteidigung der beiden Hauptangeklagten hatte in ihren Plädoyers anders als die Staatsanwaltschaft beantragt, keine Sicherungsverwahrung zu verhängen. Für den 60-Jährigen und den 66 Jahre alten Angeklagten stehen die Plädoyers der Verteidigung noch aus. Aus Gründen des Opferschutzes wurden die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen.

Nach Ermittlungen, die bis in den Dschungel von Paraguay geführt hatten, begann im September der Prozess vor dem Frankfurter Landgericht. Die Vorwürfe gegen die vier Männer lauten bandenmäßige Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte, Herstellen von Kinderpornografie sowie zum Teil schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.

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Sendung: hr-iNFO, 28.11.2022, 14:00 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Pia Stenner, Heike Borufka, dpa/lhe