Reichsbürgerprozess in Frankfurt Reuß-Verteidiger sehen Angeklagten als Justiz-Opfer

Im Frankfurter Terrorprozess gegen eine mutmaßliche Gruppe von "Reichsbürgern" haben die Verteidiger von Heinrich XIII. Prinz Reuß die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. Sie sehen ihren Mandanten als Opfer eines Justizskandals.

Heinrich XIII. Prinz Reuß zwischen seinen Anwälten
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Am zweiten Tag des Reichsbürger-Prozesses in Frankfurt haben die Anwälte einiger Angeklagter Erklärungen abgegeben - darunter auch die Verteidiger von Heinrich XIII Prinz Reuß. Sie sehen ihren Mandanten als Opfer eines Justizskandals.

Die Anwälte des mutmaßlichen Rädelsführer der sogenannten Patriotischen Union, Heinrich XIII Prinz Reuß, bestritten in einer ersten Erklärung, dass es ihr Mandat an Plänen zum Umsturz der staatlichen Ordnung in Deutschland mitgewirkt habe.

Sein Mandant habe "zu keinem Zeitpunkt seines Lebens Gedanken der Gewalt gegenüber der Bundesrepublik und ihren staatlichen Institutionen gepflegt", erklärte Rechtsanwalt Roman von Alvensleben. Gewalttaten hätte es weder gegeben, noch seien diese geplant gewesen.

Sturm auf Reichstag geplant

Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht müssen sich seit Dienstag insgesamt neun Angeklagte wegen des Vorwurfs der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verantworten.

Die Anklage wirft ihnen vor, als Teil einer Gruppe namens "Patriotische Union" einen bewaffneten Umsturz geplant zu haben. Unter anderem hätten die Mitglieder geplant, das Reichstagsgebäude in Berlin zu stürmen und Abgeordnete und Regierungsmitglieder in ihre Gewalt zu bringen. Hintergrund der Putschpläne soll der Glaube an Verschwörungserzählungen gewesen sein.

Polemik gegen die Anklage

In einer stellenweise polemischen Erwiderung auf die Anklageschrift, verglich Verteidiger Alvensleben die gegen seinen Mandaten erhobenen Vorwürfe mit Märchen der Gebrüder Grimm. Die indirekte Gleichsetzung der Gruppe Reuß - der bislang nicht einmal Sachbeschädigung nachgewiesen worden sei - mit tatsächlichen Terrorgruppen wie der Roten Armee Fraktion (RAF), verhöhne deren Opfer.

Auch die Verteidigung des Angeklagte Peter W., der ebenfalls zur Führungsriege der mutmaßlichen Verschwörer gehört haben soll, bestritt, dass jemals eine Gefahrenlage bestanden habe. Stattdessen werde ein "Strafverfahren auf Rücken der Angeklagten und auf Kosten des Rechtsstaates" durchgezogen, um von tatsächlichen Missständen abzulenken, so Rechtsanwalt Andreas Wölfel.

Die Verteidigung der Angeklagten Vitalia B., die Prinz Reuß Kontakte zu Angestellten des russischen Konsulats in Leipzig vermittelt haben soll, kündigte ebenfalls an, die Unschuld ihrer Mandantin zu beweisen. Vitalia B. wird Beihilfe beziehungsweise Unterstützung der terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Verteidiger beklagen Umgang mit Angeklagten

Mehrere Verteidiger beklagten auch den Umgang mit den Angeklagten seitens der Justizbehörden und Öffentlichkeit. Verteidiger Wölfel etwa sprach von einer medialen Vorverurteilung durch die öffentlichkeitswirksame Verhaftung einiger Angeklagter. Zudem bezichtigte er die Bundesanwaltschaft, Informationen an die Medien durchzustechen.

Die Verteidigung von Prinz Reuß beklagte derweil, dass sich ihr Mandant auf dem Weg von der Justizvollzuganstalt zu Gericht und zurück, immer wieder demütigenden Leibesvisitationen unterziehen müsse.

Angeklagter wollte angeblich Kopfgeld auf Richter aussetzen

Fast alle Verteidiger monierten, dass ihnen nicht das gesamte Aktenmaterial zur Verfügung stünde und der Austausch mit ihren Mandantinnen und Mandanten erschwert sei. Einem Antrag auf Aussetzung oder Unterbrechung des Verfahrens schlossen sich dementsprechend fast alle Angeklagtenvertreter an.

Die Verteidiger des Angeklagten Hans-Joachim H. beklagten insbesondere, dass ihnen die bisherigen Unterlagen zu einer Hausdurchsuchung bei ihrem Mandanten in der vergangenen Woche nicht vorlägen.

Anlass waren Aussagen eines ehemaligen Mitgefangenen von H. Dieser soll ausgesagt haben, H. plane Kopfgelder auf die Richter des Oberlandesgerichtes auszusetzen und eine Liste von vermeintlichen Pädophilen zu veröffentlichen, auf der sich ebenfalls die Namen von am Prozess beteiligten Richterinnen und Richtern befinden sollten.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

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Sendung: hr-iNFO, 23.05.2024, 14.00 Uhr

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Quelle: hessenschau.de