Prozess am Frankfurter Landgericht - Installateur nicht schuld an Waschbären

Ein Heizungs- und Sanitärbetrieb haftet nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts nicht für das Einnisten einer Waschbärenfamilie in einem Wohnhaus.

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Der Hauseigentümer hatte nach Arbeiten an einer eingefrorenen Wasserleitung Schadenersatz in Höhe von 6.750 Euro gefordert, weil der Installateuer für die Arbeiten eine Holzverkleidung geöffnet und danach nur provisorisch verschlossen hatte. So konnten sich Waschbären in dem Haus im Taunus einnisten. Die Klage wurde abgewiesen, da die Holzverkleidung nicht in den Aufgabenbereich des Installateurs fiel.

Quelle: hessenschau.de