Vor dem Darmstädter Landgericht startete am Dienstag der Prozess.

Im Mordprozess nach dem Tod eines Obdachlosen in Darmstadt ist der 15 Jahre alte Hauptangeklagte zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Richter zeigte sich schockiert von der "unfassbaren Gewalt" – und urteilte sogar schärfer als es die Staatsanwaltschaft forderte.

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15-Jähriger erhält Höchststrafe wegen Mordes an Obdachlosem

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Vor dem Landgericht Darmstadt wurde in den vergangenen Wochen der Fall eines in Darmstadt brutal misshandelten Obdachlosen verhandelt, der kurz darauf starb. Am Freitag sind die Urteile gefallen.

Der Hauptangeklagte erhält nach Jugendstrafrecht zehn Jahre Haft – und damit die Höchststrafe. Er wurde wegen Raubes und Mordes schuldig gesprochen. Auch der Bruder des 15-Jährigen wurde verurteilt.

Richter: "Erstes Mal Höchststrafe an Jugendlichen"

Der Vorsitzende Richter Marc Euler zeigte sich bei der Urteilsverkündung schockiert über die Tat im November 2023. "Die unfassbare Gewalt war selbst für mich als erfahrener Richter Neuland", sagte er am letzten Prozesstag.

Viele Monate nach der Tat zeige der Angeklagte keine Reue, so Euler weiter. Als im Prozess die Überwachungsaufnahmen gezeigt wurden, zeigte der Täter keine Regung, keine Emotionen.

Der 15-Jährige sehe nicht aus wie ein typischer Jugendlicher in diesem Alter und verhalte sich auch nicht so, sagte Euler. Im Gegenteil: Er sei "deutlich vorgealtert". Dies habe bei der Strafermessung eine große Rolle gespielt.

Zu den Verurteilten sagte der Richter: "Sie haben keine Achtung. Sie haben keinen Respekt und keinerlei menschliche Regung. Sie nehmen sogar von Schwächeren."

Gericht liegt über Forderung der Staatsanwaltschaft

Das Gericht liegt mit der Höchststrafe über der Forderung der Staatsanwaltschaft Darmstadt, die den Jugendlichen wegen Mordes angeklagt hatte. Sie hatte nach Jugendstrafrecht neun Jahre und zehn Monate Haft für den 15-Jährigen gefordert. "Es ist das erste Mal, dass ich einem Jugendlichen die Höchststrafe gegeben habe", so der Richter.

Der Anwalt des 15-Jährigen plädierte auf Totschlag und eine geringere Strafe von acht Jahren und sechs Monaten, da niedere Beweggründe nicht ausreichend nachgewiesen seien. Sein Mandant habe eine "schwere Persönlichkeitsstörung", er sei sich seines Motivs nicht bewusst gewesen. Zudem sei er "alkoholbedingt enthemmt" gewesen.

Auf den Kopf des obdachlosen Mannes getreten

Mehr als 80 Mal soll der Jugendliche auf dem Darmstädter Luisenplatz gegen den Kopf des 57 Jahre alten Obdachlosen getreten haben. Andreas N. starb einen Tag nach der Tat im Krankenhaus.

Der 15-Jährige war in der Tatnacht mit seinem größeren Bruder unterwegs, der an der tödlichen Tat aber nicht beteiligt war. Zum Tatzeitpunkt lag er betrunken auf einer Bank, den Angriff hat er nicht mitbekommen.

Bruder: "Ich denke viel an den Mann"

Weil er zusammen mit seinem Bruder wenige Minuten vor dem mutmaßlichen Mord den Obdachlosen ausgeraubt hatte, forderte die Staatsanwaltschaft – ebenfalls nach Jugendstrafrecht – zehn Beratungsstunden bei einer Jugendhilfe. Dieser Forderung folgte das Gericht und fügte 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit hinzu. "Eine Verwarnung", ordnete der Richter das Strafmaß ein.

Der 18-Jährige erklärte, das Urteil zu akzeptieren. Am letzten Verhandlungstag betonte er, wie leid es ihm tue. "Ich denke viel an den Mann. Ich wünschte, ich wäre bei klarem Verstand gewesen und hätte meinen Bruder aufhalten können", sagte er. Er glaube, dass sich sein Bruder bessern könne.

Richter Euler hielt in der Urteilsbegründung dagegen und richtete sich an den 15 Jahre alten Täter: "Wenn Sie so weitermachen, dann sind Sie ein Kandidat für die Sicherungsverwahrung." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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