Hawala-Banking Prozess in Darmstadt um illegale Überweisungen ins Ausland

Zwei Männer sollen über ein international agierendes Netzwerk Geld ins Ausland transferiert haben. Dazu nutzten sie offenbar das verbotene Hawala-Banking. Nun hat der Prozess gegen sie begonnen.

Justizbeamter nimmt dem Angeklagten die Handschellen ab
Einer der Angeklagten (M.) beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Darmstadt Bild © Petra Demant (hr)
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Vor dem Landgericht Darmstadt müssen sich seit Montag zwei Männer wegen verbotener Bankgeschäfte verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten einen Verstoß gegen das Zahlungdiensteaufsichtsgesetz vor. Sie sollen über Jahre hinweg rund zwei Millionen Euro über das in Deutschland verbotene Hawala-Banking-System ins Ausland und aus dem Ausland verschickt haben.

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Die 50 und 36 Jahre alten Angeklagten aus Dreieich (Offenbach) und Ägypten nutzten das System unter anderem für Geldtransfers von und nach Ägypten beziehungsweise in die Türkei.

System für Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Beim Hawala-Banking wird Bargeld auf reiner Vertrauensbasis in einem sogenannten Zahlungsbüro eingezahlt und in einem anderen Land gegen Provision an einen Empfänger ausgezahlt. Die Hawala-Transfers erfolgen ohne jegliche Registrierung. Weder werden die Zahlungsvorgänge als solche noch die Personalien der Kunden in einer offiziellen Buchhaltung erfasst.

Bei den Zahlungsbüros handelt es sich meist um Kioske, Imbissbuden oder andere Geschäftslokale. Die Auszahlung erfolgt meist in bar. In Deutschland ist das Hawala-Banking verboten, weil damit Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Terrorfinanzierung verschleiert werden können.

17.000 Euro Bargeld im Auto

Am Landgericht Darmstadt stimmten die beiden Angeklagten am Montag einer Verständigung zu. Sie wollen am nächsten Prozesstag am Mittwoch umfassend aussagen und die Vorwürfe größtenteils gestehen, wie sie sagten.

Während der Jüngere der beiden das Hawala-System nutzte, um darüber Autos aus Europa für seinen Autohandel in Ägypten zu kaufen, soll der Ältere ein aktiver Mitbetreiber des Hawala-Systems gewesen sein. Er flog unter anderem deshalb auf, weil sein Sohn bei einer Verkehrskontrolle mit 17.000 Euro Bargeld im Auto erwischt worden war. Bei einer Geldwäsche-Razzia im Sommer 2023 wurden insgesamt 99 Büros in Deutschland, darunter auch in Hessen, sowie in Österreich, Polen und den Niederlanden durchsucht.

Dieses Gerichtsverfahren ist das erste in einer Reihe von Verfahren am Landgericht Darmstadt zum Hawala-System, die noch folgen sollen. Für den aktuellen Prozess sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt.

Redaktion: Anikke Fischer

Sendung: hr1,

Quelle: Petra Demant, hessenschau.de, dpa/lhe