Prozess in Frankfurt - Beschwerde von Fahrer abgelehnt
Ein Mann, der mit 146 statt den erlaubten 60 km/h auf der A7 unterwegs war, kann sich nicht auf eine angeblich "verwirrende Beschilderung" berufen.
Er habe vorsätzlich gehandelt, entschied das Oberlandesgericht in Frankfurt am Dienstag und wies seine Beschwerde zurück. Das Amtsgericht Fulda hatte ihn zu einer Geldbuße von 900 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt