Prozess in Frankfurt - Klinik muss Sperma von totem Ehemann herausgeben

Eine Klinik muss einer Frau nach einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt in einem Eilverfahren das eingefrorene Sperma ihres gestorbenen Mannes für eine künstliche Befruchtung herausgeben.

Die Klinik habe dies abgelehnt, weil ein Vertrag mit dem Ehemann zu Lebzeiten eine Vernichtung des Spermas nach seinem Tod vorsah, teilte das Gericht mit. Außerdem untersage das Embryonenschutzgesetz eine künstliche Befruchtung mit dem Samen einen Verstorbenen. Mitarbeitern drohe nach Auffassung der Klinik eine strafrechtliche Verfolgung (Beschluss vom 4.2. Az. 2-04 O 29/25).

 Dies sah das Landgericht anders und gab dem Eilantrag der Frau statt. Der Vertrag verpflichte die Klinik nicht, das eingefrorene Sperma zu vernichten. Der Schutzzweck des Embryonenschutzgesetzes werden in diesem Fall nicht berührt.

Quelle: hessenschau.de