Schwere Misshandlungen bei "Versöhnungstreffen" Mehr als sieben Jahre Haft nach Gewaltattacke an Ex-Freundin

Es sollte ein Versöhnungstreffen sein, doch dann griff ein 33-Jähriger seine Ex-Freundin in einem Frankfurter Hotel brutal an. Rund vier Jahre später hat das Frankfurter Landgericht den Mann nach einer Revision erneut verurteilt.

Landgericht Frankfurt
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Nach Schlägen, Tritten und einem Messerangriff auf seine ehemalige Freundin ist ein 33 Jahre alter Mann am Dienstag vom Landgericht Frankfurt zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Die Strafkammer ging von gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Bedrohung aus, rechnete dem Angeklagten dabei allerdings eine verminderte Schuld- und Steuerungsfähigkeit an.

Rund ein Jahr weniger als in erstem Urteil

In einem ersten Prozess war er vom Landgericht noch zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte diese Entscheidung jedoch aufgehoben.

Der 33-Jährige hatte die Frau, die sich nach einer Ohrfeige von ihm getrennt hatte, im September 2020 zu dem angeblichen Versöhnungstreffen in ein Hotelzimmer im Frankfurter Bahnhofsviertel gebeten.

Als sie sich weigerte, von ihm angebotenen Alkohol zu trinken, griff er sie an. Nach Schlägen und Tritten setzte er auch ein Messer gegen die Frau ein. Zudem drohte der Angeklagte ihr, sie mit Heroin vergiften zu wollen. Erst nach fünf Stunden öffnete er die Tür und fuhr mit dem Opfer in ein Krankenhaus.

Neues Gutachten – neue Bewertung der Schuldfähigkeit

Vor Gericht erklärte er die Tat vor allem mit seinem Alkoholkonsum. Im ersten Prozess war das Gericht trotzdem von einer uneingeschränkten Schuldfähigkeit ausgegangen. Nach einem weiteren Gutachten gingen die Richter in dem neuen Verfahren allerdings von einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aus. Sein Blutalkoholwert hatte zum Tatzeitpunkt rund 2,3 Promille betragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte die ursprüngliche Haftstrafe für angemessen erachtet und eine eingeschränkte Schuldfähigkeit verneint. 

Weitere Informationen

Sendung: hr-iNFO, 2.4.2024, 19.00 Uhr

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Quelle: dpa/lhe