Prozess in Frankfurt Tödliche Ecstasy-Überdosis für Freundin - trotz "Anleitung"

Ein Mann soll seiner 17 Jahre alten Freundin versehentlich eine tödliche Überdosis Drogen verabreicht haben. Zuvor hatte er sich im Internet informiert. Als es ihr schlecht ging, rief er keinen Rettungswagen. Nun muss er sich in Frankfurt vor Gericht verantworten.

Ecstasy-Tabletten
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17-Jährige stirbt an Überdosis Ecstasy

hessenschau vom 07.10.2022
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Weil er mit einer Überdosis Ecstasy den Tod seiner Freundin verschuldet haben soll, steht in Frankfurt ein 26 Jahre alter Mann vor dem Landgericht. Die Anklage wirft ihm vor, ihren Tod leichtfertig verursacht zu haben, indem er ihr die Drogen gab und keine ärztliche Hilfe holte. Am ersten Verhandlungstag am Freitag räumte der Angeklagte pauschal den Geschehensablauf von Anfang Juli 2017 ein.

Der damals 21-Jährige aus Hattersheim (Main-Taunus) hatte sich gemeinsam mit seiner 17 Jahre alten Freundin bei einem Schulhof-Dealer im Frankfurter Stadtteil Zeilsheim 500 Milligramm MDMA in kristalliner Form besorgt. Da sie nicht wussten, wie sie die Droge einnehmen mussten, schauten sie im Internet nach. Allerdings vertaten sie sich dabei um den Faktor zehn und nahmen statt 50 Milligramm die ganzen 500 Milligramm auf einmal ein.

Folgenschwere Überdosis

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Während der Mann die Menge verkraftete, musste sich die 17-Jährige übergeben. Der Angeklagte holte aber keine Hilfe, sondern legte sich schlafen. Später hob er die Jugendliche mit seinem Bruder auf eine Couch. Als er nach einem weiteren Schlaf aufwachte, war das Mädchen an der Überdosis gestorben. Seine Wiederbelebungsversuche bei der 17-Jährigen blieben dann ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, nicht den Rettungsdienst alarmiert zu haben, als es der Frau schlecht gegangen sei.

Ursprünglich sollte sich der Angeklagte wegen des Vorfalls vor dem Amtsgericht verantworten. Der Amtsrichter wies die Sache jedoch an die Schwurgerichtskammer. Wegen der Corona-Pandemie und Überlastung konnte diese den Prozess erst mehr als fünf Jahre nach der Tat terminieren. So lange war der Angeklagte auf freiem Fuß. Die Schwurgerichtskammer hat noch einen weiteren Verhandlungstag vorgesehen.

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Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 07.10.2022, 16.45 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Anikke Fischer, dpa/lhe