Landgericht Frankfurt bestätigt Gefängnisstrafe Vater muss nach jahrelangem sexuellen Missbrauch seiner Töchter in Haft
Über Jahre hat ein Mann aus Frankfurt sich an seinen beiden Töchtern vergangen. Ein Dutzend Mal missbrauchte er sie nach Überzeugung des Landgerichts, das ihn jetzt ins Gefängnis schickte. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall zurückverwiesen.
Dreieinhalb Jahre Gefängnis – so lautet das Urteil des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der seine beiden Töchter sexuell missbraucht hat. "Sie haben ein besonderes Vertrauensverhältnis ausgenutzt", sagte der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer am Freitag zu dem 62 Jahre alten Frankfurter.
Insgesamt wurde er wegen zwölf Taten verurteilt, die er in den Jahren 2019 bis 2023 während eines Familienurlaubs sowie in der gemeinsamen Frankfurter Wohnung an den elf und zwölf Jahre alten Mädchen begangen hatte, hieß es vor Gericht. Als die Jüngere ihn anflehte aufzuhören, machte er demnach weiter.
Verurteilter: "Ich schäme mich"
Der Mann lebt inzwischen getrennt von seiner Familie, ist geschieden, hat kein Sorgerecht mehr. Vor Gericht sagte er: "Ich schäme mich sehr für das, was ich gemacht habe." Laut einem vom Richter verlesenen psychiatrischen Gutachten leiden die beiden Mädchen bis heute stark unter dem Erlebten.
Dazu gehörten Ängste und Albträume.
Bereits im Sommer 2023 hatte ein Gericht den geständigen Mann zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach seiner Revision hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und verwies es zur erneuten Verhandlung zurück ans Landgericht. Dabei musste jedoch nur noch über die Höhe der Strafe entschieden werden.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Staatsanwaltschaft forderte wieder dreieinhalb Jahre Haft, für eine "maßvolle Bewährungsstrafe" plädierte der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.