Totschlags-Prozess in Fulda Bekannten mit 33 Messerstichen getötet - Täter muss in Psychiatrie
Die Tat geschah im Wahn - der Täter hatte "Teufelsstimmen" gehört: Im Mai vergangenen Jahres tötete in Fulda ein Mann mit 33 Messerstichen einen Bekannten. Das Gericht verurteilte ihn nun wegen Totschlags und ordnete seine Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie ein.
Von Wahnvorstellungen getrieben tötete ein 27 Jahre alter Mann im Mai 2022 einen Bekannten aus der Drogen-Szene - nun hat das Landgericht Fulda das Urteil gesprochen. Die Kammer wertete die Tat als Totschlag. Zugleich ordnete sie in dem Sicherungsverfahren an: Der geständige Beschuldigte bleibt in der Psychiatrie - vermutlich für längere Zeit. Das Gericht hält ihn für gefährlich für die Allgemeinheit. Seine paranoide Schizophrenie ließen weitere Gewalttaten erwarten.
"Wortlos und mit voller Wucht"
Der 27-Jährige war an jenem 2. Mai in die Wohnung seines Opfers eingedrungen und stach 33 Mal mit einem Messer auf ihn ein - "wortlos und mit voller Wucht", wie der Vorsitzender Richter Josef Richter sagte. Das 45 Jahre alte Opfer verblutete. Der Täter wurde später in seinem Elternhaus festgenommen.
Die Tat hatte sich angedeutet. Bereits wenige Tage zuvor hatte der Mann den 45-Jährigen besucht, um ihm eine "Abreibung zu verpassen", wie es das Gericht nach den Worten des Angeklagten zusammenfasste. Dabei verletzte er den Mann bereits mit einem Messer am Kinn.
Verantwortlich für die Gewaltausbrüche war laut Gericht, dass der 27-Jährige seine Medikamente abgesetzt hatte. Seine paranoide Schizophrenie geriet dadurch außer Kontrolle. Sein Drogenkonsum befeuerte zudem die Erkrankung und das aufwallende Gemüt des Mannes, wie der Richter sagte.
"Böse Teufelsstimmen" trieben zur Tat
Der 27-Jährige wurde aggressiv, fühlte sich bedroht und verfolgt. Er hörte Stimmen, die ihm befahlen, andere zu verletzten, wie das Gericht erklärte. Der Beschuldigte berichtete im Prozess: Er habe "böse Teufelsstimmen" gehört, die ihn zu den Attacken getrieben hätten. Er habe Angst gehabt, dass der 45-Jährige seine Familie töten und das Elternhaus anzünden könne, in dem er wohnte.
Die Stimmen in seinem Kopf hätten ihm dann befohlen, den 45-Jährigen umzubringen. Er habe sich wechselweise als "Wolf, Vampir oder Auftragskiller" gesehen, der seine Familie beschützen müsse, sagte der Beschuldigte im Verfahren. Laut psychiatrischem Gutachten war der Mann zur Tatzeit nicht schuldfähig.
"Offen und ehrlich" Vorwürfe eingeräumt
Das Gericht hielt es für ausgeschlossen, dass der Mann dies alles nur erfunden und vorgetäuscht habe. Bei seinen Einlassungen vor Gericht sei der Beschuldigte zudem "offen und ehrlich" gewesen und habe auch für ihn nachteilige Sachverhalte eingeräumt.
Wie lange der geständige Täter nun in der Psychiatrie bleibt, ist ungewiss. Gerichtssprecher Dominik Dute erklärte: "Die Kammer kann jederzeit prüfen, ob die Voraussetzungen der Unterbringung andauern." Solche Prüfungen werden im Abstand von einem Jahr wiederholt.
Sendung: hr4, 30.01.2023, 14.30 Uhr
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