Prozess in Fulda Erfolgloser Geldautomatensprenger gesteht "dilettantische" Taten
Dreimal probiert, dreimal gab's keine Beute: Vor dem Landgericht Fulda hat der Prozess gegen einen Geldautomatensprenger begonnen. Um einer besonders hohen Haftstrafe zu entgehen, handelte der Mann mit dem Gericht einen Deal aus.
Nach mehreren erfolglosen Sprengungen von Geldautomaten hat ein 60 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Fulda ein umfassendes Geständnis abgelegt. Gleich zum Prozessauftakt am Montag räumte er die Vorwürfe in vollem Umfang ein.
Vorausgegangen war ein Deal zwischen dem Gericht, der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und der Verteidigung, der das Verfahren im Fall eines Geständnisses abkürzen soll und den Strafrahmen festsetzt. Die zu erwartende Haftstrafe soll sich demnach zwischen vier Jahren und drei Monaten und vier Jahren und neun Monaten bewegen. Die Höchststrafe für solche Delikte liegt ansonsten bei bis zu 15 Jahren.
Angeklagter nach Deutschland ausgeliefert
Der aus Ungarn stammende Angeklagte wurde im Juni von den dortigen Behörden nach Deutschland ausgeliefert. In seinem Heimatland saß er zuletzt auch schon zwei Jahre und acht Monate in Haft.
In Deutschland vorgeworfen werden ihm mehrere Taten im Zusammenhang mit versuchten und vollendeten Sprengungen von Geldautomaten sowie im Umgang mit dafür benötigtem Sprengstoff.
Beutetour führte nach Osthessen
Zwischen Oktober 2017 und Januar 2019 ging der Mann laut Anklage und eigenem Geständnis mit weiteren Mittätern auf Beutetour. So sorgte die Bande in der Nacht des 23. Oktobers 2017 für eine Explosion in einer Bankfiliale in Nüsttal-Hofaschenbach (Fulda). Während die im Automat gelagerten 122.000 Euro nicht erbeutet wurden, lag der entstandene Sachschaden bei rund 50.000 Euro.
Auch bei einer weiteren versuchten sowie einer vollendeten Sprengungen im Januar 2019 in Sachsen gingen die Täter leer aus.
Verteidigerin: "Dilettantische" Taten
Angesichts der Tatsache, dass es die Täter wiederholt mit Sprengstoff-Anschlägen versuchten, aber kein Geld erbeuteten, sagte die Verteidigerin: Es sei "nicht so erfolgreich und eher etwas dilettantisch" gelaufen. Auch das Wort "Flop" nannte sie in ihren Beschreibungen.
Die Bande war dadurch aber nicht weniger gefährlich. Denn die Mitglieder hantierten laut Anklage auch mit Rohrbomben, die unter anderem mit Schießpulver aus Schrotpatronen bestückt wurden. Der Angeklagte war laut der Generalstaatsanwaltschaft so etwas wie der "Ideengeber".
Seine Mittäter wurden wie auch er nach den Taten festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt. Die Bande kam zum Teil aus dem gleichen Dorf in Ungarn, wie der Angeklagte, ein gelernter Maler und Hilfsarbeiter, über seine Anwältin erklären ließ.
Geld für krankes Kind
Der Angeklagte, ein hagerer Mann, der kontrolliert und gelassen im Prozess wirkte, machte vor Gericht auch Angaben zu seinem Motiv. Er gab an, dass er Geld gebraucht habe für die medizinische Versorgung eines seiner Kinder.
Sein neunjähriger Junge aus zweiter Ehe leide unter einer Verengung der Atemwege und brauche Medikamente und Atemgeräte. Für ihn habe er Geld beschaffen wollen, um ihm die bestmögliche medizinische Versorgung zukommen zu lassen.
Der Prozess wird fortgesetzt. Ursprünglich waren Termine bis Mitte Januar angesetzt. Durch das Geständnis des Angeklagten und den vereinbarten Deal der Verfahrensbeteiligten wird aber in Kürze mit einem Urteil zu rechnen sein.