Nach Party mit Freunden 21-Jährige mit Schraubenzieher erstochen - Prozessbeginn in Fulda
Er soll seine Freundin im Streit erstochen haben: Vor dem Landgericht Fulda muss sich deshalb ein 27-Jähriger verantworten. Die Anklage hält ihn für vermindert schuldfähig - unter anderem wegen einer "angeborenen Intelligenzminderung".
Vor dem Landgericht Fulda hat am Dienstag der Prozess gegen einen Mann begonnen, der im März dieses Jahres in Neuhof-Giesel (Fulda) seine Lebensgefährtin getötet haben soll und seither in U-Haft sitzt.
Im Streit soll er ihr laut Anklage nachts unter erheblichem Alkoholeinfluss mehrere Faustschläge versetzt haben - unter anderem gegen den Kopf. Zudem soll der 27 Jahre alte Angeklagte mit einem Schraubenzieher 14 Mal zugestochen haben, sodass die 21-Jährige verblutete.
Staatsanwaltschaft: Angeklagter nicht voll schuldfähig
Laut Staatsanwaltschaft kam es zu dem Streit, nachdem das Paar zusammen mit Freunden in der gemeinsamen Wohnung gefeiert hatte. Es sei unter anderem um zu laute Musik und nicht weggeräumte Getränke und Snacks gegangen.
Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Totschlag. Da der Mann eine angeborene Intelligenzminderung und Alkoholgewöhnung habe, sei er zum Tatzeitpunkt nicht voll schuldfähig gewesen. Er solle daher in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Mutter des Opfers als Nebenklägerin
Die Mutter des Opfers nahm als Nebenklägerin am Prozess teil. Auch weitere Angehörige und Freunde des Opfers saßen im Gerichtssaal. Einige von ihnen trugen schwarze T-Shirts mit dem Foto der getöteten jungen Frau.
Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, dass sich sein Mandant zu den Vorwürfen äußern werde. Der Prozess soll am 10. Oktober fortgesetzt werden.
Sendung: hr4, hessenschau für Nord- und Osthessen, 19.09.2023, 12.30 Uhr
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