Prozess in Kassel 57-Jähriger soll Hilfsgelder veruntreut haben
Unter anderem im hr-fernsehen hat ein 57-Jähriger zu Spenden für die Augen-OP eines ukrainischen Mädchens aufgerufen. Der Fall entpuppte sich jedoch als Lüge. Wegen dieses und ähnlicher mutmaßlicher Vergehen steht der Mann jetzt vor Gericht.
Vor dem Kasseler Amtsgericht hat der Prozess gegen einen 57-Jährigen begonnen, der unter anderem Gelder eines von ihm gegründeten Hilfsvereins veruntreut haben soll. Die Anklage wirft ihm gewerbsmäßigen Betrug und Untreue in sechs Fällen vor. Zum Auftakt am Dienstag wurde lediglich die Anklage verlesen. Die Verteidigerin kündigte eine Stellungnahme ihres Mandanten für den nächsten Verhandlungstag am 15. November an.
57-Jähriger sammelte mit falschen Angaben Spenden
So habe der Angeklagte Bruno S. laut Auskunft der Staatsanwaltschaft in der hr-Sendung hallo hessen im November 2021 um Spendengelder für seinen 2016 gegründeten Hilfsverein geworben. Dabei habe er die Krankheitsgeschichte eines in der Ukraine lebenden Mädchens wissentlich falsch dargestellt.
Das Mädchen habe entgegen der Darstellung keine kostenintensive Augen-Operation benötigt. Dennoch spendeten in der Folge drei Personen je 1.000 Euro auf das Konto des Kasseler Hilfsvereins.
Angeklagter soll Vereinsmittel veruntreut haben
Seinen Verein habe Bruno S. zudem geschädigt, indem er Mittel aus Spenden und Fördermitteln verwendet habe, um private Schulden zu tilgen und sein tägliches Leben zu finanzieren. Darunter hätten sich 10.000 Euro aus dem Kasseler Soforthilfe-Programm "Kopf hoch, Kassel" befunden, das die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abmildern sollte.
Wegen der von ihm zu verantwortenden mangelhaften Buchführung sei der Verein zudem Gefahr gelaufen, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
Hotels geprellt und Sozialleistungen erschlichen?
Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, im Jahr 2021 in vier Fällen Hotelbewirtungen erschlichen zu haben.
Im Zuge der Ermittlungen habe sich außerdem ergeben, dass Bruno S. zu Unrecht Sozialleistungen in Höhe von rund 4.300 Euro bezogen haben soll, weil er pflichtwidrig nicht mitgeteilt habe, dass er aus einer selbstständigen Tätigkeit Einkünfte bezog.
Der Prozess wird am 15. und 28. November fortgesetzt.
Sendung: 01.11.2022, 12.30 Uhr, hr4
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