Prozessbeginn in Darmstadt Missbrauch schlafender Kinder gestanden
Ein 28-Jähriger muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Darmstadt wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verantworten. Der Angeklagte räumte ein, dass er im Herbst in Ginsheim-Gustavsburg in ein Einfamilienhaus zu schlafenden Zwillingen geschlichen ist.
Während eine Braut und ihr Bräutigam an einem späten Samstagabend Anfang Oktober in einem Haus von Verwandten in Ginsheim-Gustavsburg (Groß-Gerau) mit Gästen ihre Hochzeitsfeier ausklingen ließen, ereignete sich laut Staatsanwaltschaft im Obergeschoss ein Verbrechen.
Wie die Ermittler am Mittwoch vor dem Landgericht Darmstadt berichteten, soll der zum Tatzeitpunkt 27 Jahre alte Angeklagte gegen 23 Uhr über eine unverschlossene Tür unbemerkt das Einfamilienhaus betreten und sich in zwei Kinderzimmer geschlichen haben.
Dort übernachteten die Kinder der Gastgeber und Hauseigentümer: ein neun Jahre alter Junge und seine neun Jahre alte Schwester.
Kind: Mann hat etwas Komisches gemacht
Der Angeklagte soll sich ausgezogen und an den Kindern gerieben haben. Der Junge wachte währenddessen auf und rief um Hilfe. Ein Mann habe in seinem Bett gelegen und etwas Komisches gemacht.
Der mutmaßliche Täter wurde von Gästen so lange festgehalten, bis ihn die Polizei festnahm. Er kam in Untersuchungshaft.
Angeklagter räumt Vorwürfe ein
Angeklagt ist der inzwischen 28 Jahre alte mutmaßliche Täter wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs und Hausfriedensbruchs.
Über seinen Anwalt räumte er zum Prozessauftakt die Vorwürfe ein, gab aber an, dass er sich an die Taten nicht erinnern könne. Er habe zuvor in einem Park mit Freunden viel hochprozentigen Alkohol getrunken und Cannabis geraucht.
Gericht befragt Zehnjährige
Die inzwischen zehn Jahre alten Opfer leiden bis heute unter dem mutmaßlichen Missbrauch, wie die Mutter berichtete. Vor allem ihr Sohn habe nach der Tat länger noch Panik und Schlafstörungen gehabt.
Die Tochter habe das besser verkraftet. Das Mädchen wurde zum Prozessauftakt unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt.
Ein Urteil wird bis Anfang April erwartet.