Prozess Polizisten tragen Vater des Hanau-Attentäters in Gerichtssaal

Zum ersten Termin kam er nicht, beim zweiten holte ihn die Polizei ab: Dem Vater des Attentäters von Hanau werden unter anderem Volksverhetzung und Nötigung vorgeworfen. Im Gerichtssaal legte er sich auf den Boden. Verhandelt wurde trotzdem.

Im Bildvordergrund Schild mit der Aufschrift "Landgericht Amtsgericht" an einer Sandsteinmauer. Im Hintergund unscharf die Fassade und der EIngang des dazugehörigen Gebäudes.
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Zum eigentlichen Prozessbeginn am 11. September war Hans-Gerd R. nicht erschienen. Von einer Zwangsvorführung sah die Richterin des Hanauer Amtsgerichts damals ab. Auch zum zweiten Termin am Donnerstag kam der Vater des Attentäters von Hanau nicht freiwillig. Als Polizisten den heute 76-Jährigen zu Hause abholen wollten, öffnete er nicht. Die Beamten verschafften sich dann über die Terrasse Zugang zum Haus.

Sie fanden Hans-Gerd R. angezogen im Bett liegend vor. Er gab an, Herzprobleme zu haben. Ein Rettungswagen wurde gerufen. Die Besatzung sollte ihn begutachten. Er lehnte eine Behandlung allerdings ab.

Aus Polizeiauto in den Saal getragen

Der Mann wurde schließlich trotzdem zum Gericht gefahren. Zwei Beamten trugen ihn an Armen und Beinen aus dem Polizeiauto. Die Schuhe des Angeklagten brachte ein Polizeibeamter in den Saal. Dort sollte ihn eine als Sachverständige anwesende Ärztin untersuchen, das wollte Hans-Gerd R. allerdings auch nicht. Er wurde von drei Polizisten und zwei Wachtmeistern auf einen Stuhl gesetzt, legte sich dann aber auf den Boden.

Der Prozess begann dennoch. Man könne auch im Liegen teilnehmen, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Staatsanwalt sagte: "Wir würden ihn nicht hierher zerren lassen, wenn nicht bekannt wäre, dass er regelmäßig mit seinem Hund unterwegs ist."

Dabei könnte das Verfahren in weiten Teilen auch in Abwesenheit des Angeklagten geführt werden, da er inzwischen auf die rechtlichen Folgen seines Fernbleibens hingewiesen worden sei. Die Verteidigung von Hans-Gerd R. kündigte am Donnerstag einen Aussetzungsantrag an.

Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung

Sein Sohn, ein 43-Jähriger, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet.

Für den Prozess gegen den Vater sind drei Anklagen und sechs Strafbefehle zusammengefasst worden, darunter Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens und Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz. Die mutmaßlichen Tatzeiträume erstrecken sich den Angaben zufolge vom 13. Januar 2021 bis zum 10. Juli 2023.

Eine Beleidigung betrifft ein Schreiben, in dem Hans-Gerd R. das Spezialeinsatzkommando Frankfurt, das in der Nacht zum 20. Februar 2020 in Hanau eingesetzt war, als "Terroreinheit" bezeichnet. Beim Hausfriedensbruch geht es um das Betreten einer Kita trotz Verbots.

Mehrfach zu Geldstrafen verurteilt

Der Vater des Hanau-Attentäters wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Geldstrafen verurteilt. Hans-Gerd R. hatte sich nicht an die Anordnung gehalten, sich den Häusern nicht zu nähern, in denen die Angehörigen der Opfer des rassistischen Anschlags von Hanau wohnen. Mehrfach soll er diese provoziert und beleidigt haben.

Trotz eines Annäherungsverbots hatte er sich der Mutter eines Opfers des Anschlags genähert. Zudem hatte er Hinterbliebene bedroht sowie Anschlags-Opfer und Teilnehmer einer Demonstration rassistisch beleidigt. Zwischenzeitlich kam er auch in Polizeigewahrsam.

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Redaktion: Clarice Wolter

Sendung: hr4,

Quelle: Heike Borufka