Revision wegen Sicherungsverwahrung Prozess um die Amokfahrt in Volkmarsen landet erneut vor Gericht
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Amokfahrer von Volkmarsen wehrt sich juristisch gegen eine anschließende Sicherungsverwahrung. Diese wird im Mai am Landgericht Kassel neu verhandelt.
Nach einem Teilerfolg der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss sich das Landgericht Kassel erneut mit der Amokfahrt von Volkmarsen (Waldeck-Frankenberg) beschäftigen. Wie das Gericht dem hr am Donnerstag bestätigte, wird ein Teil des Prozesses neu aufgerollt - und dafür steht nun auch ein Termin: Der 27. und der 29. Mai seien für die Verhandlung angesetzt.
Der Schuldspruch und die lebenslange Freiheitsstrafe bleiben von der neuen Verhandlung unberührt - es geht dabei ausschließlich um die anschließende Sicherungsverwahrung.
Der verurteilte Autofahrer war im Jahr 2020 beim Rosenmontagszug in Volkmarsen ungebremst in eine Menschenmenge gerast. Fast 90 Menschen, darunter 26 Kinder, wurden bei der Attacke teilweise schwer verletzt. Der zum Tatzeitpunkt 29 Jahre alte Mann wurde unter anderem wegen Mordversuchs in 89 Fällen im November 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Freiheitsstrafe trotzdem rechtskräftig
Die Richter des Landgerichts Kassel hatten zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt und den Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung angeordnet. Doch die Begründung zur Anordnung der Sicherungsverwahrung sei nicht ausreichend, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser Punkt muss nun neu von einer anderen Strafkammer des Landgerichts verhandelt werden.
Sendung: hr-iNFO, 14.03.2024, 11 Uhr
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