Prozess um Femizid "Größte Liebe überhaupt" mit 60 Messerstichen getötet

Ein 52 Jahre alter Mann muss sich wegen der Tötung seiner Ehefrau vor Gericht verantworten. Er soll sie im Beisein des gemeinsamen Babys erstochen haben. Es war der Höhepunkt jahrelanger Gewalttätigkeiten.

Durch ein Fenster einer im Dunkeln liegenden Fassade sind ein hell erleuchteter Raum mit drei Menschen in weißen Ganzkörperanzügen zu sehen.
Einsatzkräfte der Spurensicherung am Tatort am Frankfurter Berg. Bild © 5vision.news
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Vor dem Landgericht Frankfurt hat am Dienstag der Prozess um den gewaltsamen Tod einer 40 Jahre alten Mutter begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Juli 2023 mit einem Messer mindestens 60-mal auf seine Frau eingestochen zu haben. Anschließend meldete er sich selbst bei der Polizei und sagte aus, seine Frau getötet zu haben.

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Einsatzkräfte fanden die schwerstverletzte Frau in ihrem Reihenhaus im Stadtteil Frankfurter Berg. Die 40-Jährige starb trotz Rettungsmaßnahmen noch vor Ort.

Die Staatsanwaltschaft geht von heimtückischem Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Der 52-Jährige habe einen "von Eifersucht geprägten Kontrollwahn" besessen und ein "traditionell iranisches Rollenmuster" gelebt.

Die Tote sei seine "größte Liebe überhaupt" gewesen, sagte der 52-Jährige nun vor Gericht: "Sie war ein wunderbarer Mensch."

Auch Söhne erlebten Gewalt

Das Paar war 20 Jahre lang verheiratet und hatte drei Söhne. Mann und Frau betrieben in Frankfurt eine erfolgreiche Firma, beide hatten studiert, sie trug einen Doktortitel. Finanziell ging es ihnen ausgezeichnet, wie der Angeklagte mit sanfter, leiser Stimme vor Gericht schilderte. Die beiden älteren Jungs ließen sie auf einer Privatschule in Bad Homburg unterrichten.

Gleichzeitig war die Ehe laut Anklage fast von Anfang an von Gewalt seitens des Angeklagten geprägt. Auch gegenüber den Söhnen sei er gewalttätig gewesen. 

Im Mai 2023 soll der Mann schließlich versucht haben, seine Frau zu vergewaltigen, und gedroht haben: "Schlagen ist noch gar nichts. Ich kann dich auch töten." Sie trennte sich schließlich von ihrem Mann und stellte Strafanzeige wegen häuslicher Gewalt.

Frau alarmierte kurz vor Tat Polizei

Der Mann durfte sich der Frau dann nach richterlicher Anordnung nicht mehr nähern oder Kontakt mit ihr aufnehmen. Daran soll er sich aber schon vor der Tat nicht gehalten haben.

Wenige Stunden vor ihrem Tod alarmierte die 40-Jährige die Polizei und berichtete, ihr Mann habe ihr in einem nahen Park aufgelauert und sie festgehalten. Sie habe sich befreien und nach Hause gehen können. Beamte suchten nach dem Mann, konnten ihn aber nicht ausfindig machen.

In Oberkörper, Hals und Gesicht gestochen

Laut Anklage soll er von einem der gemeinsamen Söhne den Haustürschlüssel gestohlen haben und in das Wohnhaus seiner Frau eingedrungen sein. Dort soll er zu dem sieben Monate alten Baby, das im Bettchen lag, gegangen sein. Die 40-jährige Frau habe versucht, ihr Kind zu schützen, hieß es in der Anklage.

Ihr Mann soll sie im Beisein des Babys geschlagen und dann mit dem Messer in ihren Oberkörper, den Hals und das Gesicht gestochen haben. Das Baby blieb unverletzt.

Nachdem die Frau zu Boden gesackt war und er den Notruf gewählt hatte, soll er sich mit dem Baby auf dem Arm ins Wohnzimmer gesetzt und auf die Einsatzkräfte gewartet haben. "Ist meine Frau endlich tot?", soll er laut Anklage gefragt haben. Sie war noch am Tatort unter anderem am Blutverlust und einem Durchstich des Herzens gestorben.

Die Söhne des Paares sind in dem Prozess als Nebenkläger vertreten. Ein Urteil wird für Ende Oktober erwartet.

Weitere Informationen

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen - hier finden Sie Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige:

Bei akuter Gefährdung: Polizeinotruf 110

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 08000 116 016 rund um die Uhr, kostenfrei, anonym, barrierefrei erreichbar - auch online. Der Anruf und die Nummer erscheinen nicht auf der Telefonabrechnung. Die Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym. Eine Beratung ist in 18 Fremdsprachen möglich.

Die Beraterinnen leisten psychosoziale Erstberatung sowie Krisenintervention und vermitteln auf Wunsch an Unterstützungseinrichtungen vor Ort weiter, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Darüber hinaus können sich auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Gewaltbetroffenen an das Hilfetelefon wenden.

Weitere Informationen zu Hilfsangeboten bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen finden sich auf der Internetseite des hessischen Sozialministeriums.

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Redaktion: Meliha Verderber

Sendung: hr INFO,

Quelle: Frank Angermund, Heike Borufka, hessenschau.de, dpa/lhe