Unfall in Gießen Radfahrer stößt mit Zug zusammen und wird schwer verletzt
Beim Überqueren eines Bahnübergangs in Gießen ist ein Fahrradfahrer von einem Zug erfasst und schwer verletzt worden. Ein Gaffer störte und beleidigte Polizisten an der Unfallstelle.
Der 51 Jahre alte Fahrradfahrer hatte nach Angaben der Bundespolizei am frühen Donnerstagabend in Gießen mit seinem Fahrrad den parallel zur Bahnstrecke verlaufenden Radweg befahren. Dann habe er plötzlich die Bahnstrecke auf Höhe eines mit Gittern gesicherten Übergangs gekreuzt.
Radfahrer zur Seite geschleudert
Der Lokführer eines aus Richtung Großen-Buseck herannahenden Zuges der Hessischen Landesbahn erkannte den Radfahrer und legte eine Schnellbremsung ein, konnte den Unfall den Beamten zufolge aber nicht mehr verhindern. Die Bahn erfasste den Radfahrer und schleuderte ihn zur Seite. Der Mann wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Die 22 Reisenden im Zug blieben unverletzt.
Der Unfall zeige, dass "die Gefahr, von durchfahrenden Zügen erfasst und dabei schwer verletzt oder sogar getötet zu werden", sehr groß sei, mahnten die Beamten: "Wer einen Bahnübergang oder eine entsprechend dafür vorgesehen Stelle mit Umlaufsperren überqueren möchte, sollte daher aufmerksam und nicht abgelenkt sein". Umlaufsperren seien dazu da, das schnelle, gedankenlose Überqueren der Gleise zu verhindern und den Fußgänger oder Radfahrer auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen.
Schaulustiger beleidigt Polizisten
Einsatzkräfte sperrten den Bereich rund um die Unfallstelle ab. Ein Gaffer weigerte sich trotz mehrfacher Aufforderung zurückzuweichen, wie die Bundespolizei weiter berichtete. Die Beamten mussten den 24-Jährigen hart anpacken, um ihn aus dem Bereich wegzubringen. Danach beleidigte er die Beamten und versuchte zu fliehen.
Der Schaulustige wurde daraufhin mit zur Dienststelle genommen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,8 Promille. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren unter anderem wegen Beleidigung eingeleitet. Gaffen sei kein Kavaliersdelikt, betonten die Beamten. Dieses Vergehen kann demnach mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.