Urteil in Frankfurt Testamentfälscherin zu Haftstrafe und Berufsverbot verurteilt

Das Frankfurter Landgericht hat eine Rechtsanwältin zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die 43-Jährige soll als Betreuerin von älteren Menschen Testamente gefälscht und überhöhte Rechnungen eingereicht haben. Die Opfer waren demente oder psychisch kranke Menschen.

Landgericht Frankfurt
Landgericht Frankfurt Bild © Imago Images
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Das Gericht verurteilte die 43 Jahre alte Frau aus Bad Homburg am Freitag wegen umfangreicher Untreuehandlungen, Urkundenfälschung und Betruges zu fünfeinhalb Jahren Haft und verhängte ein lebenslanges Berufsverbot. Laut Urteil hatte die Frau als Berufsbetreuerin in zahlreichen Fällen ältere und gebrechliche Menschen geschädigt.

Demnach betrieb die Rechtsanwältin ein ausgeklügeltes Betrugssystem. Mit hoher krimineller Energie habe sie Testamente zu ihren Gunsten gefälscht und überhöhte Rechnungen eingereicht. Auf Kosten ihrer Klientinnen und Klienten habe sie ihre Wohnung renoviert und ausgestattet und unter anderem eine Waschmaschine, einen Trockner und Wlan-Lautsprecher bestellt.

Gericht: Vertrauen maßlos ausgenutzt

Ihre Opfer waren an Demenz erkrankte oder psychisch kranke Menschen. Das Vertrauen in sie habe die Rechtsanwältin rücksichts- und maßlos ausgenutzt, urteilte das Gericht. Die Unregelmäßigkeiten waren erst drei Jahre nach der Bestellung der Juristin zur Berufsbetreuerin 2013 festgestellt worden.

Teile der 102 Punkte umfassenden Anklage wurden in dem seit vergangenem September laufenden Verfahren eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt als sicher, dass die Angeklagte sich dagegen wehrt. Binnen einer Woche kann sie Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Das Gericht hat den Haftbefehl solange gegen Auflagen ausgesetzt.

Berufsverbot wegen Wiederholungsgefahr

Das Berufsverbot begründete die Vorsitzende Richterin mit einer Wiederholungsgefahr. Die 43-Jährige habe keine Achtung vor dem Gesetz und dem Gericht. Das habe auch ein gefälschtes Attest gezeigt, mit dem die Angeklagte sich selbst Corona bescheinigt habe, um dem Prozess zu entgehen.

Das Gericht hob aber hervor, dass die Angeklagte während der Verhandlung wiederholt sozialer Häme und Hass ausgesetzt gewesen sei. Der Prozess hatte im September damit begonnen, dass die Angeklagte erst einmal nicht erschien.

"Nicht der Teufel in Person"

Die 43-Jährige gab einen Teil der Vorwürfe vor Gericht zu. Sie verteidigte sich selbst, weil sie kein Vertrauen in ihren Pflichtverteidiger hatte. Den Antrag des Verteidigers, ihn zu entpflichten, lehnte das Gericht ab. Die Angeklagte untersagte ihm darauf, Anträge für sie zu stellen oder Erklärungen abzugeben.

Ihr Verhalten dürfe das Gericht nicht dazu bringen, in der Juristin "den uneinsichtigen Teufel in Person" zu sehen, sagte ihr Verteidiger. "Diese Frau strampelt um ihr Leben. Ich sehe den Menschen, der hier neben mir verzweifelt um sein Leben kämpft." Sie fühle sich von allen verlassen, sagte er - "selbst von ihrem Anwalt, weil der für sie nicht die richtigen Anträge stellt".

Zuvor hatte die Frau versucht, mit Ablehnungsanträgen ihre Verurteilung zu verhindern. Der Staatsanwältin warf sie vor, sie über mehrere Jahre brachial verfolgt zu haben. Sie habe alles verloren. Das Gericht bat sie um eine Bewährungsstrafe.

Anklage hatte sechs Jahre gefordert

Die Anklage hatte ursprünglich von 102 Einzeltaten und einem Gesamtschaden von rund 284.000 Euro gesprochen. In ihrem Plädoyer ging die Anklagevertreterin allerdings nur noch von einem konkret nachgewiesenen Betrag von knapp 44.000 Euro aus.

Gleichwohl beantragte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von sechs Jahren sowie ein lebenslanges Berufsverbot gegen die Angeklagte, während der Verteidiger keinen konkreten Strafantrag stellte. 

Weitere Informationen

Sendung: hr-iNFO, 15.03.2024, 17 Uhr

Redaktion: Anna Lisa Lüft

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Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe